FAQ

Was zaehlt zu den Rentenzeiten?

Was zählt zu den Rentenzeiten?

Viele Menschen meinen, für ihre Rente sind nur die letzten Jahre entschei dend. Aber das stimmt nicht. Richtig ist: Jeder eingezahlte Euro zählt in der gesetzlichen Rentenversicherung. Das fängt mit dem ersten Beitrag in jungen Jahren an und endet erst mit dem letzten Beitrag vor dem Renten beginn.

Was sind Pflichtversicherungszeiten?

Pflichtversicherungszeiten wegen Bezugs von Sozialleistungen nach § 3 SGB VI ab 1992 bis jetzt! Wer heute Sozialleistungen, wie Arbeitslosengeld-1, Verletztenkrankengeld, Versorgungskrankengeld, Krankengeld oder Übergangsgeld bezieht, ist in der Regel gesetzlich in der Deutschen Rentenversicherung pflichtversichert.

Was ist eine anrechnungszeit?

Anrechnungszeiten sind Zeiten, in denen zwar keine Beiträge gezahlt wurden, die aber beispielsweise für die große Wartezeit von 35 Jahren und die Rentenberechnung berücksichtigt werden.

Wer gilt als langjährig versichert?

Wenn Sie 35 Jahre an anrechenbaren Zeiten in der Rentenversicherung haben, profitieren Sie von der Altersrente für langjährig Versicherte. Alle Versicherten der Jahrgänge 1949 bis 1963 können noch vor ihrem 67. Geburtstag ohne Abschläge in Rente gehen. Das Rentenalter wird schrittweise angehoben.

Was zählt zu den Rentenbeitragsjahren?

Beitragsjahre sind dabei die Zeiten, in denen Sie Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben. Wer sich freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert hat, kann ebenfalls von der Rente mit 63 profitieren, wenn er mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt hat.

Was bedeutet Beitragszeit und anrechnungszeit?

Als Anrechnungszeit (AZ) bezeichnet man in Deutschland eine rentenrechtliche Zeit, die – in Abgrenzung zu den (tatsächlich verbeitragten) Beitragszeiten und den sogenannten Berücksichtigungszeiten – eine beitragsfreie Zeit ist.

Was zählt nicht zu den 45 Jahren Rente?

Aber für die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte reicht es nicht aus! Denn die Fachschulzeiten zählen als sogenannte Anrechnungszeiten nicht zu der Wartezeit der 45 Jahre dazu!

Kategorie: FAQ

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