Wie lange darf Mist auf dem Feld liegen?

Wie lange darf Mist auf dem Feld liegen?

Wollen Sie beim Außenlager auf der sicheren Seite sein, lagern Sie den Mist am besten gar nicht und wenn, dann nicht länger als vier bis sechs Wochen auf dem Feld zwischen.

Wie lange darf man Mist ausfahren?

Die zulässige Lagerdauer reicht bis zum nächstmöglichen, pflanzenbaulich sinnvollen Ausbringtermin, aber nicht länger als 6 Monate. Eine Bodenbearbeitung erfolgt nur dann, wenn unmittelbar nach dem Räumen des Mistlagerplatzes eine pflanzenbauliche Nutzung geplant ist.

Wann Mist auf Grünland?

Auf Acker- und Grünland darf vom 1. Dezember bis zum 15. Januar kein Festmist und Kompost ausgebracht werden. Die Sperrfrist gilt flächendeckend auch für phosphathaltige Dünger.

Wie lange darf ich Festmist lagern?

Es wird eine Lagerkapazität von 6 Monaten empfohlen.

Wann wird Mist ausgebracht?

Die richtige Zeit, die Beete mit abgelagertem Mist zu düngen, ist das Frühjahr, damit die Nährstoffe den Pflanzen gleich zur Verfügung stehen. Mist wird nur flach in den Boden eingearbeitet, damit Luft zu ihm vordringt und er in den folgenden Monaten besser verrotten kann. Der Dung darf nicht faulen.

Bis wann kann man Mist streuen?

Festmist darf nur noch bis Mitte Dezember ausgebracht werden. Beachten Sie das bei der Planung der kommenden Wochen. Hier unsere Tipps, wo und wie Sie Mieten anlegen dürfen. Ab Mitte Dezember gilt das Ausbringverbot stickstoffhaltiger Dünger auch für Festmiste von Huf- und Klauentieren und für Kompost.

Wann darf Pferdemist ausgebracht werden?

Sperrfristen bei Ausbringung beachten Eine effiziente Möglichkeit ist die Ausbringung auf eigene Flächen zu Zwecken der Düngung. Dabei muss lediglich die Sperrfrist vom 01. Dezember bis zum 15. Januar beachtet werden.

Wie viel Festmist auf Grünland?

bei langsam wirkenden Düngern (z. B. Gülle, Festmist) 80 kg N/ha und auf B-Böden 80 kg N/ha bzw. bei langsam wirkenden Düngern 100 kg N/ha nicht überschreiten.

Wann dürfen Landwirte Gülle ausbringen?

November bis 31. Januar. In Regionen mit erhöhten Auflagen (Landesdüngeverordnung, §3 Bestimmung von nitratbelasteten Gebieten) ist die Sperrfrist für Grünland um zwei Wochen verlängert und gilt somit vom 15. Oktober bis 31. Januar.

Wann darf kein Festmist ausgebracht werden?

Ab Mitte Dezember gilt das Ausbringverbot stickstoffhaltiger Dünger auch für Festmiste von Huf- und Klauentieren und für Kompost. Über 1,5 Prozent N in der TM ist die Ausbringung zwischen 15. Dezember und 15. Januar nicht zulässig.

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