FAQ

Was ist ein schutzwuerdiges Interesse?

Was ist ein schutzwürdiges Interesse?

Je stärker die Interessen des Betroffenen durch die Folgen des Umgangs mit den Daten beeinträchtigt werden, desto „schutzwürdiger“ sind seine Interessen. Eine Befugnis nach Nr. 2 besteht nur, wenn im konkreten Fall die Interessen der verantwortlichen Stelle diejenigen des Betroffenen überwiegen.

Was gilt als berechtigtes Interesse?

Das berechtigte Interesse ist in der Rechtswissenschaft ein unbestimmter Rechtsbegriff, unter dem in mehreren Rechtsgebieten das subjektive Recht eines Rechtssubjekts verstanden wird, ein durch die Sachlage gerechtfertigtes und verständiges Interesse für die Gestattung einer Rechtshandlung vorzubringen.

Was ist schutzwürdig?

Schutzwürdigkeit, der Wert eines zu schützenden Gutes. Dieser Wert wird durch Kriterien wie bestehende oder geplante Schutzgebietsausweisungen, Seltenheit und/oder Begrenztheit der zu schützenden Ressource, moralisch-ethische sowie gesellschaftspolitische Wertvorstellungen definiert.

Was heißt berechtigtes Interesse Cookies?

Ihr Unternehmen/Ihre Organisation hat ein berechtigtes Interesse, wenn die Verarbeitung in einem Kundenverhältnis stattfindet, wenn es personenbezogene Daten für Zwecke der Direktwerbung verarbeitet, um Betrug zu verhindern oder die Netzwerk- und Informationssicherheit Ihres IT-Systems sicherzustellen.

Was ist berechtigtes Interesse Dsgvo?

Berechtigtes Interesse (DSGVO) Das „berechtigte Interesse“ ist eine datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage aus der DSGVO, die es dem Datenverarbeiter erlaubt, fremde personenbezogene Daten zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten.

Wer hat Interesse an personenbezogenen Daten?

Der für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Verantwortliche oder ein Dritter haben ein berechtigtes Interesse an der Datenverarbeitung. Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen nicht.

Wer erhält Auskunft beim Grundbuchamt?

Jedermann erhält Auskunft oder einen Auszug über folgende Daten eines bestimmten Grundstücks (nicht im Sinne einer Serienabfrage) im Grundbuch: Bezeichnung des Grundstücks und die Grundstückbeschreibung. Name und Identifikation des Eigentümers. Eigentumsform und Erwerbsdatum.

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