FAQ

Wo ist die Arbeitslosenversicherung gesetzlich geregelt?

Wo ist die Arbeitslosenversicherung gesetzlich geregelt?

Ihre gesetzliche Grundlage ist das Dritte Buch Sozialgesetzbuch (SGB III). Träger der Arbeitslosenversicherung ist die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg. Aufsichtführendes Ministerium ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Welche Stelle ist für die Arbeitslosenversicherung zuständig?

Träger der Arbeitslosenversicherung ist die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg, der die Bezirksdirektoren sowie die örtlichen Agenturen für Arbeit unterstellt sind. Das zuständige Ministerium ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).

Was ist die Arbeitslosenversicherung?

Die Leistungen der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung umfassen neben dem Lohnersatz während der Arbeitslosigkeit (Arbeitslosengeld) auch Leistungen zur Beruflichen Rehabilitation und Unterstützung bei der Aufnahme von Arbeits- und Ausbildungsverhältnissen.

Wie funktioniert arbeitsversicherung?

Bei versicherungspflichtig Beschäftigten werden die Beiträge von den Beschäftigten und ihren Arbeitgebern je zur Hälfte getragen (§ 346 I SGB III). Selbstständige, die sich freiwillig weiterversichern, zahlen einen monatlichen Beitrag von 89,25 Euro in West-, von 79,80 Euro in Ostdeutschland .

Wer zahlt alles in die Arbeitslosenversicherung ein?

In erster Linie sind in der Arbeitslosenversicherung wie in den anderen Zweigen der gesetzlichen Sozialversicherung die Beschäftigten bzw. Arbeitnehmer pflichtversichert (§ 25 Abs. 1 Drittes Buch Sozialgesetzbuch – SGB III)). Sie sind der größte und wichtigste versicherungspflichtige Personenkreis.

Wer zahlt die Beiträge für die Arbeitslosenversicherung?

1. Grundsätze: Die Leistungen der Arbeitsförderung und die sonstigen Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit werden durch Beiträge der versicherungspflichtigen Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und ggf. Dritter sowie durch Umlagen, Zuschüsse des Bundes und sonstige Einnahmen finanziert.

Was bedeutet Arbeitslosenversicherungspflichtig?

Grundsätzlich sind alle Personen pflichtversichert, die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind oder für die z.B. andere Leistungen etwa in Form von Krankengeld o. Ä. gezahlt werden. Hierzu zählen auch Personen in Altersteilzeit oder Wehr- und Zivildienstleistende.

Welche Leistungen kann ein Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit erwarten?

Gemäß § 3 zählen zu den wichtigsten Leistungen der Arbeitsförderung unter anderem die Zahlung von Arbeitslosengeld (ALG I), des Arbeitslosengeld II (ALG II) und von Kurzarbeitergeld bei einem Arbeitsausfall. Leistungsberechtigt sind Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Träger von Arbeitsförderungsmaßnahmen.

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