Was gehoert zu den allgemeinen Sorgfaltspflichten?

Was gehört zu den allgemeinen Sorgfaltspflichten?

Zu den allgemeinen Sorgfaltspflichten (§ 10 GwG) zählen insbesondere: die Identifizierung des Vertragspartners und der ggf. für ihn auftretenden Person. die Überprüfung der Vertretungsverhältnisse (Ermittlung der Identität des wirtschaftlich Berechtigten, falls der Vertragspartner für einen anderen handelt)

Was sind Korrespondenzbeziehungen?

(21) Korrespondenzbeziehung im Sinne dieses Gesetzes ist eine Geschäftsbeziehung, in deren Rahmen folgende Leistungen erbracht werden: 1. für Unternehmen oder Personen in einem Drittstaat, die Tätigkeiten ausüben, die denen solcher Kreditinstitute oder Finanzinstitute gleichwertig sind (Respondenten).

Welche verstärkten Sorgfaltspflichten können für PEP gelten?

PEPs bedürfen einer verstärkten Sorgfaltspflicht im Rahmen von Due-Diligence-Prüfungen nach §6 GWG, bei der unter anderem die Herkunft des Vermögens geklärt werden muss, um Geldwäsche vorzubeugen. PEPs werden beim risikobasierten Ansatz pauschal als hoch risikobehaftet eingestuft.

Was ist eine auftretende Person?

Auftretende Person – neue Anforderungen des GwG an den Vertriebsprozess. eine Wohnanschrift oder, sofern kein fester Wohnsitz mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Europäischen Union besteht, die postalische Anschrift, unter der der Vertragspartner sowie die gegenüber dem Verpflichteten auftretende Person erreichbar ist.

Wann sind die allgemeinen Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden anzuwenden?

Die Verpflichteten haben in folgenden Fällen Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden gemäß § 6 anzuwenden:

  • bei Begründung einer Geschäftsbeziehung;
  • bei Durchführung von allen nicht in den Rahmen einer Geschäftsbeziehung fallenden Transaktionen (gelegentliche Transaktionen),

Wo sind Sorgfaltspflichten gesetzlich geregelt?

Nach § 23 Abs. 1 GwG haben bestimmte Behörden im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung vollen Zugang zum Datenbestand des Transparenzregisters. Verpflichteten gemäß GwG ist der Zugang fallbezogen im Rahmen ihrer Sorgfaltspflichten gestattet.

Welche Daten sind bei natürlichen Personen festzuhalten?

a) Identifizierung bei natürlichen Personen

  • Name (Nachname und mindestens ein Vorname)
  • Geburtsort und Geburtsdatum.
  • Staatsangehörigkeit.
  • Anschrift (keine Postfächer)
  • Art des Ausweises (z. B. Personalausweis oder Reisepass)
  • Ausweisnummer.
  • Ausstellende Behörde.

Welche konkreten Sorgfaltspflichten sind bei Geschäftsbeziehungen zu politisch exponierten Personen anzuwenden?

Eine Geschäftsbeziehung mit einer PeP oder in der eine PeP wirtschaftlich Berechtigte ist, ist gemäß § 15 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 GwG in quantitativer und/oder qualitativer Hinsicht einer verstärkten kontinuierlichen Überwachung zu unterziehen.

Wer gehört zu den Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz?

Verpflichtete GwG. Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz – GwG-Verpflichtete: Banken, Finanzdienstleister, Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Spielbanken, Glückspielanbieter, Güterhändler, Immobilienmakler, und weitere.

Wer muss identifiziert werden?

(1) 1Verpflichtete haben Vertragspartner und soweit vorhanden wirtschaftlich Berechtigte bereits vor Begründung der Geschäftsbeziehung oder Durchführung der Transaktion zu identifizieren.

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