Was versteht man unter dem allgemeinen Kündigungsschutz?
Das Kündigungsschutzgesetz verfolgt das Ziel, Kündigungen von Arbeitnehmern darauf hin zu kontrollieren, ob sie „sozial gerechtfertigt“ sind. Nur dann sind sie wirksam. Kündigungsschutz bedeutet für den Arbeitnehmer gerade davor geschützt zu sein, aus sozial ungerechtfertigten Gründen gekündigt zu werden.
Für welche Personen gilt der allgemeine Kündigungsschutz?
Den allgemeinen Kündigungsschutz kann jeder Arbeitnehmer erlangen. Er muss nur mehr als sechs Monate in einem Betrieb beschäftigt sein, der regelmäßig mehr als 10 Mitarbeiter hat. Das ist nicht ganz richtig, denn das betrifft nur Arbeitnehmer, für die das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gilt.
Wie unterscheidet sich der besondere vom allgemeinen Kündigungsschutz?
Der allgemeine Kündigungsschutz wird wirksam, wenn das Arbeitsverhältnis bereits sechs Monate besteht und der Betrieb mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt. Besonderen Kündigungsschutz erhalten schutzwürdige Arbeitnehmer – z. B. Schwerbehinderte oder Schwangere.
Wo ist der allgemeine Kündigungsschutz geregelt?
Der allgemeine Kündigungsschutz ist im Kündigungsschutzgesetz (KSchG) geregelt. Nach § 1 KSchG ist eine Kündigung nur wirksam, wenn sie sozial gerechtfertigt ist.
Wann besteht ein Kündigungsschutz?
Nach § 1 Abs. 1 KSchG entsteht der Schutz des Kündigungsschutzgesetzes erst dann, wenn das Arbeitsverhältnis des Beschäftigten in demselben Betrieb oder Unternehmen länger als sechs Monate ohne Unterbrechung bestanden hat. Die Wartezeit beginnt mit Begründung des Arbeitsverhältnisses.
Wann gilt der allgemeine Kündigungsschutz?
Das Kündigungsschutzgesetz erschwert Kündigungen durch den Arbeitgeber, wenn Arbeitnehmer länger als sechs Monate in einem Betrieb oder Unternehmen tätig sind. Danach ist eine Kündigung nur zulässig, wenn dieser betriebsbedingte, personenbedingte oder verhaltensbedingte Gründe nachweisen kann.
Wann gilt der allgemeine Kündigungsschutz nicht?
Voraussetzung für den allgemeinen Kündigungsschutz ist, dass in Ihrem Betrieb regelmäßig mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigt werden. Werden nur zehn oder weniger Mitarbeiter beschäftigt, gilt der allgemeine Kündigungsschutz nicht.
Welche Mitarbeiter genießen einen besonderen Kündigungsschutz?
8. Besonderer Kündigungsschutz für bestimmte Gruppen
- Betriebsratsmitglieder,
- Wehrdienstleistende,
- schwerbehinderte Menschen,
- Schwangere,
- Mütter nach der Entbindung,
- Mütter und Väter, die Elternzeit in Anspruch nehmen,
- Auszubildende,
- Pflegende Angehörige.