Was ist eine Teilwert AfA?
Die Definition des Teilwerts findet sich in § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG: »Teilwert ist der Betrag, den ein Erwerber des ganzen Betriebs im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne Wirtschaftsgut ansetzen würde; dabei ist davon auszugehen, dass der Erwerber den Betrieb fortführt«.
Was ist eine vorübergehende Wertminderung?
Bei einer vorübergehenden Wertminderung besteht daher ein Abschreibungsverbot. Bei Finanzanlagen besteht aber bei voraussichtlich nicht dauernder, also vorübergehender Wertminderung ein Wahlrecht, sie auf den niedrigeren Wert abzuschreiben (§ 253 Abs. 3 Satz 6 HGB).
Wann darf steuerrechtlich eine Teilwertabschreibung vorgenommen werden?
Steuerrechtlich ist die Teilwertabschreibung nicht zwingend anzuwenden. Es besteht also ein steuerliches Wahlrecht. Und die Teilwertabschreibung darf aber nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Wert dauerhaft gesunken ist, also eine so genannte dauerhafte Wertminderung vorliegt.
Wie funktioniert die Teilwertabschreibung?
Eine Teilwertabschreibung ist bei allen Wirtschaftsgütern des Anlage- und Umlaufvermögens möglich. Sie kommt zur Anwendung, wenn der Teilwert eines Wirtschaftsgutes niedriger ist als dessen Anschaffungskosten oder Herstellungskosten vermindert um die bisherigen Abschreibungen.
Wie berechnet man den Teilwert?
Der Teilwert ist ein objektiver Wert, der von der Marktlage am Bilanzstichtag bestimmt wird. Er kann nur im Schätzungsweg ermittelt werden, da es sich nur um den gedachten Erwerb des Betriebs handelt. Die Rechtsprechung hat für die Wertermittlung bestimmte Grenzwerte aufgestellt.
Wann liegt eine Wertminderung vor?
Von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung kann ausgegangen werden, wenn der Wert des jeweiligen Wirtschaftsguts zum Bilanzstichtag mindestens für die halbe Restnutzungsdauer unter dem planmäßigen Restbuchwert liegt.
Was ist Ausschüttungsbedingte Teilwertabschreibung?
Ausschüttungsbedingte Abschreibung Die Nichtabsetzbarkeit der ausschüttungsbedingten Teilwertabschreibung verfolgt den Zweck, eine doppelte Begünstigung infolge des Zusammenfallens von steuerfreier Ausschüttung und steuerwirksamer Abschreibungen zu verhindern.
Was bedeutet Teilwertabschreibung?
Die Teilwertabschreibung ist ein Begriff aus dem Steuerrecht und bezeichnet eine außerordentliche Abschreibung auf ein Wirtschaftsgut auf den am Bilanzstichtag niedrigeren Teilwert. Im Handelsgesetzbuch ist eine ähnliche Abschreibung vorgesehen, die als außerplanmäßige Abschreibung bezeichnet wird, § 253 Abs.