Wer macht Beratungsgespräch?
Wenn Sie eine konkrete Beratung suchen! In Nordrhein-Westfalen führen mehr als 400 Beratungsstellen und Pflegestützpunkte die Beratung zur Pflege durch. Die Beratungsstellen befinden sich überwiegend in Trägerschaft der Kommunen und Wohlfahrtsverbände.
Wie wird eine Pflegeberatung durchgeführt?
Die Pflegeberatung nach § 7a soll aufklären. Ein qualifizierter Pflegeberater führt das Erstgespräch auf Wunsch bei Ihnen zu Hause durch, es kann aber auch in Räumlichkeiten der Pflegekassen, in Pflegestützpunkten, in speziellen Beratungsstellen oder telefonisch stattfinden.
Wer macht Beratungseinsatz Nach 37 Abs 3 SGB XI?
Der Beratungseinsatz wird durch einen zugelassenen Pflegedienst oder durch eine anerkannte Beratungsstelle vorgenommen. Möglich ist auch die Durchführung von einer Pflegefachkraft, die die Pflegekasse beauftragt.
Wer berät pflegende Angehörige?
Pflegende Angehörige erhalten unter der Nummer 030-20179131 Expertenrat beim Pflegetelefon des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend anonyme und vertrauliche Beratung. Das Pflegetelefon ist von Montag bis Donnerstag zwischen 9 und 18 Uhr und per E-Mail an info@wege-zur-pflege.de zu erreichen.
Was passiert bei der Pflegeberatung?
Pflegeberatung ist eine gesetzlich verankerte Leistung, auf die Pflegebedürftige einen Anspruch haben und die dazu dienen soll ebenjene, sowie deren Angehörige, bestmöglich über ihre Situation aufzuklären, Fragen zu beantworten und ihnen individuelle Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
Was macht man in der Pflegeberatung?
Die Pflegeversicherung bietet verschiedene Leistungen an, um Pflegende zu entlasten, beispielsweise die Verhinderungspflege. Die Pflegeberatung informiert über diese und weitere Leistungen der Pflegeversicherung zur Entlastung der Angehörigen und hilft, diese zu beantragen.
Wer bezahlt die Pflegeberatung?
Die Kosten für eine Pflegeberatung nach § 7a SGB XI übernehmen die Pflegekassen. Der Versicherte muss dafür nicht in Vorkasse treten, da die Berater i. d. R. selbst mit der Pflegekasse abrechnen. Auch die Kosten für Pflegekurse nach § 45 sowie Beratungsbesuche nach § 37.3 werden von den Pflegekassen übernommen.