Sollte ich einen Schirm mitnehmen?
Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte demnach nur mit einem Taschenschirm reisen. Aber Achtung: unabhängig davon, ob das Sicherheitspersonal Deinen Regenschirm zulässt, muss dieser auch von der Airline aus erlaubt sein.
Wie viele Elektrogeräte im Handgepäck?
Elektrogeräte: Handy, Tablet, MP3-Player, Laptop, Digitalkamera – all das dürfen Sie als Handgepäck mit ins Flugzeug nehmen. E-Zigaretten: Die elektrische Variante der Zigarette muss in das Handgepäck und darf nicht im Koffer verstaut werden.
Was darf nicht in das aufgabegepäck?
Waffen und waffenähnliche Gegenstände dürfen generell nicht mitgenommen werden. Für Medikamente benötigen Urlauber häufig einen ärztlichen Nachweis. Akkus, Powerbanks und Powersticks sowie E-Zigaretten dürfen nicht in den Koffer.
Kann man einen Sonnenschirm mit ins Flugzeug nehmen?
Grundsätzlich ist es möglich, den Sonnenschirm im Flugzeug mitzunehmen. In diesem Fall muss er jedoch in den meisten Fällen als Sperrgepäck aufgegeben und teilweise sogar angemeldet werden. Inwieweit Mehrkosten entstehen, hängt dabei von der Airline ab. Umso wichtiger ist es, sich rechtzeitig zu informieren.
Was kostet sperrgepäck im Flugzeug?
Die Preise und zulässigen Maße sind von Airline zu Airline sehr unterschiedlich. Die meisten Fluggesellschaften verlangen für ein Stück Sperrgepäck bis 23 Kilogramm eine Gebühr von 50 bis 200 Euro.
Welche elektronische Geräte dürfen ins Handgepäck?
Folgende Elektronische Geräte dürfen im Handgepäck mitgeführt werden:
- Laptop. (Achtung! Nicht immer ist die Laptoptasche zusätzlich zum eigentlichen Handgepäck erlaubt, manchmal ist sie aber gestattet.)
- MP-3 Player.
- Tablet.
- E-Book.
- Digitalkamera.
- Mobiltelefon. (Flugmodus oder ausgeschalten.
- Powerbank. (Achtung!
Welche Gegenstände dürfen nicht in den Koffer?
Im aufgegebenen Gepäck sind folgende Gegenstände verboten (Anlage 5-B):
- Munition,
- Sprengkapseln,
- Detonatoren und Zünder,
- Minen, Granaten oder andere militärische Sprengkörper,
- Feuerwerkskörper und andere pyrotechnische Erzeugnisse,
- Rauchkanister und Rauchpatronen,
- Dynamit, Schießpulver und Plastiksprengstoffe.