Was versteht man unter Konsumentenschutz?
Unter Konsumentenschutz versteht man die Zusammenfassung von gesetzlichen Regelungen, die den Verbraucher vor Schaden durch Übervorteilung beim Einkauf und vor unsicheren und gesundheitsschädlichen Produkten bewahren soll.
Was wird im Konsumentenschutzgesetz geregelt?
Das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) ist nur auf Verbrauchergeschäfte anzuwenden. Verbrauchergeschäfte sind Rechtsgeschäfte zwischen einem Unternehmer auf der einen und einem Verbraucher (Konsumenten) auf der anderen Seite. Ausdrücklich ausgenommen vom Anwendungsbereich des KSchG sind Arbeitsverträge.
Was ist die Aufgabe des Konsumentenschutzgesetzes?
Das österreichische Konsumentenschutzgesetz (KSchG), BGBl. Nr. 140/1979 , ist am 1. Oktober 1979 in Kraft getreten und soll den Konsumenten vor Benachteiligung schützen.
Wann kommt das Konsumentenschutzgesetz zur Anwendung?
Das Konsumentenschutzgesetz ist anzuwenden, wenn einer Unternehmerin/einem Unternehmer eine „Nicht-Unternehmerin“/ein „Nicht-Unternehmer“ (eine Verbraucherin/ein Verbraucher) gegenübersteht und mit dieser/diesem einen Vertrag abschließt. …
Warum Konsumentenschutzgesetz?
Das Konsumentenschutzgesetz kann als die stärkste Waffe des Verbrauchers angesehen werden und dient primär dazu, den Verbraucher vor Übervorteilung zu schützen. Das Konsumentenschutzgesetz ist in Österreich im Jahre 1979 in Kraft getreten und wurde seither oft novelliert.
Wann gilt das FAGG nicht?
Keine Anwendung finden die Bestimmungen des FAGG u.a. auf folgende Bereiche: Verträge bis 50 € (für das Haustürgeschäft, nicht für den Fernabsatzvertrag!) soziale Dienstleistungen (z.B. Verträge über Pflege, Heimverträge, Kindergartenverträge, Krisentelefon, ev. Lebensberatung)
Wann hilft der Konsumentenschutz?
Das Konsumentenschutzgesetz ist anzuwenden, wenn einer Unternehmerin/einem Unternehmer eine „Nicht-Unternehmerin“/ein „Nicht-Unternehmer“ (eine Verbraucherin/ein Verbraucher) gegenübersteht und mit dieser/diesem einen Vertrag abschließt.