Was ist ein verlängerter und erweiterter Eigentumsvorbehalt?
Der sogenannte verlängerte Eigentumsvorbehalt bezieht sich – im Gegensatz zum „normalen“ Eigentumsvorbehalt – nicht nur auf den gelieferten Gegenstand, sondern auch auf das Produkt, in das der gelieferte Gegenstand eingegangen ist.
Was versteht man unter erweitertem Eigentumsvorbehalt?
Die Vorbehaltsware sichert beim erweiterten Eigentumsvorbehalt nicht nur den Kaufpreiszahlungsanspruch, sondern auch andere Forderungen ab. Bedingung für den Eigentumsübergang auf den Käufer ist die Tilgung aller von der Vereinbarung erfassten Forderungen.
In welchen Fällen bietet sich der einfache Eigentumsvorbehalt an?
Einfacher Eigentumsvorbehalt Bei einem einfachen Eigentumsvorbehalt geht die Ware zunächst in den Besitz, aber nicht in das Eigentum des Käufers über. Erst wenn die Sache komplett bezahlt wurde, ist er Eigentümer. Somit gilt der Eigentumsvorbehalt so lange, bis alle Schulden getilgt sind.
Warum verlängerter Eigentumsvorbehalt?
Mit dem verlängerten Eigentumsvorbehalt verschafft sich der Vorbehaltsverkäufer Ersatzsicherheiten für den Fall, dass die Vorbehaltsware noch während der Tilgungsphase verarbeitet oder weiterveräußert wird.
Wann erlischt verlängerter Eigentumsvorbehalt?
Ein Eigentumsvorbehalt kann nur an beweglichen Sachen vereinbart werden. Erlöschen kann der Eigentumsvorbehalt außer bei Weiterverarbeitung insbesondere dadurch, dass ein Dritter die Ware gutgläubig erwirbt.
Was bedeutet die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum?
Der Eigentumsvorbehalt bezeichnet eine besondere Verabredung bei einem Kaufvertrag über „bewegliche“ Sachen und besagt, dass die Ware zwar mit Lieferung in den Besitz des Käufers übergeht, der Verkäufer aber so lange Eigentümer der Ware bleibt, bis diese vom Käufer vollständig bezahlt wurde.
Ist der Eigentumsvorbehalt gesetzlich geregelt?
Der einfache Eigentumsvorbehalt ist in § 449 BGB gesetzlich geregelt; der erweiterte und der verlängerte Eigentumsvorbehalt wurden in der Vertragspraxis entwickelt und sind jedenfalls im unternehmerischen Rechtsverkehr von der Rechtsprechung anerkannt. Für die Umsatzsteuer bildet § 3 UStG die gesetzliche Grundlage.
Was versteht man unter Eigentumsvorbehalt?
Beim Kauf unter Eigentumsvorbehalt geht das Eigentum erst mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises auf den Käufer über. Dem Käufer steht vor dem Eigentumserwerb ein sog. Anwartschaftsrecht zu, das ihm gegenüber dritten Personen eine besondere Rechtsstellung, ähnlich der eines Eigentümers gewährt.
Welchen Zweck hat der Eigentumsvorbehalt?
Der Eigentumsvorbehalt ist eines der gängigsten Kreditsicherungsmittel im Warenverkehr und regelt den Austausch von Kaufpreis und Kaufsache. Mit dem Eigentumsvorbehalt (§ 449 BGB) sichert ein Verkäufer ab, dass die gelieferte Sache zwar in den Besitz des Käufers übergeht, vorerst aber Eigentum des Verkäufers bleibt.