Was darf zusammen auf ein Rezept?
Was darf zusammen auf einem Rezept verordnet werden? Die Regel lautet: Mischverordnungen sind nicht zulässig. Das heißt: Ein Hilfsmittel darf nicht zusammen mit einem Arzneimittel verordnet werden. Nadeln oder Lanzetten und Teststreifen beispielswesise müssen bei Diabetikern somit gesondert verschrieben werden.
Wie werden Hilfsmittel abgerechnet?
Hilfsmittel können nach § 300 oder § 302 Sozialgesetzbuch (SGB) V abgerechnet werden. Für die einzelnen Krankenkassen gelten jedoch diverse Sonderregelungen. Zudem sind bei Abrechnung nach § 302 zahlreiche Vorschriften zu beachten. Die Abrechnung nach § 300 SGB V war ursprünglich für Arzneimittel vorgesehen.
Wie viele Medikamente dürfen auf ein kassenrezept?
Auf einem Kassenrezept darf ein Arzt maximal drei Medikamente verordnen. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten des verschriebenen Präparates bis zu vier Wochen nach dem Tag der Ausstellung.
Was darf auf einem Kassenrezept verordnet werden?
Das Verordnungsfeld der Muster-16-Rezepte ist für maximal drei Präparate zugelassen. Arzneimittel, Hilfsmittel oder Verbandsstoffe können verschrieben werden. Wird eine individuelle Rezeptur verordnet, kann aus Platzgründen auch die Rückseite des Dokumentes genutzt werden.
Was darf nicht zusammen auf ein Rezept?
Was darf zusammen aufs Rezept?
- Keine Mischverordnungen: Hilfsmittel und Arzneimittel dürfen nicht zusammen auf einem Rezept verordnet werden.
- Teststreifen dürfen hingegen mit Arzneimitteln auf einem Rezept stehen.
- Trinknahrung muss ebenfalls nicht gesondert abgerechnet werden.
Warum sind blutzuckerteststreifen Arzneimittel?
Während Nadeln und Lanzetten zu den Hilfsmitteln zum Verbrauch zählen, gehören Blutzuckerteststreifen nach Sozialgesetzbuch (SGB V) zu den Arznei- und Verbandmitteln. Sie sind sogenannte Geltungsarzneimittel. Arzneimittel und Hilfsmittel dürfen aber nie auf einem Rezept verordnet werden.
Wann ist ein Hilfsmittel verordnungsfähig?
Zur Behandlung von Krankheiten, Schädigungen und Handicaps sind neben Medikamenten und Heilmitteln Hilfsmittel verordnungsfähig.