Wann werden grundbucheinträge gelöscht?
Eine Grundschuld wird als Sicherheit für eine Baufinanzierung ins Grundbuch eingetragen. Sie besteht unabhängig von dem ihr zugrundeliegenden Darlehensvertrag. Sie können aber die Grundschuld löschen lassen, nämlich dann, wenn Sie Ihre letzte Kreditrate getilgt haben oder auch wenn Sie Ihr Darlehen umschulden.
Was kostet eine Löschung im Grundbuchamt?
Rechenbeispiel: Sie haben das Darlehen für Haus komplett getilgt und möchten von Ihrem Recht auf Löschung der Grundschuld Gebrauch machen. Im Grundbuch ist eine Summe von 200.000 Euro vermerkt. Für das Löschen müssen Sie also mit Kosten von rund 400 bis 500 Euro rechnen.
Wer muss die Löschung im Grundbuch beantragen?
Wenn Sie Ihr Baudarlehen komplett getilgt haben, bekommen Sie von Ihrem Kreditgeber beziehungsweise Ihrer Bank eine Löschungsbewilligung für die Löschung Ihrer Grundschuld aus dem Grundbuch zugeschickt. Sollte das nicht unaufgefordert geschehen, können Sie die Löschungsbewilligung auch ganz einfach beantragen.
Wer zahlt die Grundbuchlöschung?
Die Eintragung des neuen Eigentümers ins Grundbuch zahlt der Käufer. Der Verkäufer trägt jedoch die Kosten für die Löschung einer evtl. eingetragenen Grundschuld bzw. Hypothek im Grundbuch.
Wie beantrage ich eine Löschungsbewilligung?
Wo bekomme ich eine Löschungsbewilligung her? Auf Antrag erhalten Sie von Ihrer Bank eine notariell beglaubigte Löschungsbewilligung. Üblicherweise verfügen die Banken über entsprechende Vordrucke für die Löschungsbewilligung, welche der Notar beurkundet.
Was kostet Löschungsbewilligung beim Notar?
Für die Löschung der Grundschuld dürfen der Notar und das Grundbuchamt jeweils eine Gebühr von 0,2% der Grundschuld verlangen. Bei einer Grundschuld von 500.000€ würden sich die Kosten für das Löschen der Grundschuld also beispielsweise auf 2.000€ belaufen (je 1000€ für Notar und Grundbuchamt).