Was ist der Unterschied zwischen Energieausweis und Bedarfsausweis?

Was ist der Unterschied zwischen Energieausweis und Bedarfsausweis?

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: Der Verbrauchsausweis bewertet den tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner*innen eines Gebäudes. Der Bedarfsausweis bewertet den theoretischen Energiebedarf, der sich aus dem Zustand des Gebäudes ergibt.

Wann ist ein Bedarfsausweis notwendig?

Vereinfacht kann man sagen, dass man einen Bedarfsausweis braucht, wenn noch nicht ausreichend Abrechnungsperioden zur Ermittlung des durchschnittlichen Energieverbrauches vorliegen (mindestens 3) oder das Gebäude nicht den Standards der Wärmeschutzverordnung von 1977 genügt.

Was bringt der Energieausweis?

Ein Energieausweis gibt an, womit ein Haus beheizt wird und gibt Auskunft über die energetische Qualität eines Gebäudes. Neuere Energieausweise zeigen außerdem die Energieeffizienzklasse eines Hauses an, vergleichbar mit dem EU-Energielabel für Elektrogeräte.

Wer stellt Bedarfsausweis aus?

Wer stellt den Verbrauchsausweis aus? Die Art des Energiepasses ist unerheblich. Sowohl Verbrauchs- als auch Bedarfsausweis werden von zertifizierten Fachpersonen erstellt. In der Regel sind das Architekten, Innenarchitekten, Schornsteinfeger, Bauingenieure und natürlich Energieberater.

Wann darf ein Verbrauchsausweis erstellt werden?

Welcher Energieausweis ist erforderlich? Der Energieverbrauchsausweis ist generell zulässig für Mehrfamilienhäuser mit mindestens fünf Wohneinheiten sowie sämtliche Wohnhäuser, die schon die Wärmeschutzverordnung von 1977 einhalten.

Wer kann ein Bedarfsausweis erstellen?

Zur Ausstellung von Bedarfs- und Verbrauchsausweisen sind nur Personen berechtigt, die bestimmte Qualifikationen nachweisen können. Den Energieausweis dürfen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) nur Personen mit besonderen Aus- oder Weiterbildungen sowie Berufspraxis ausstellen.

Was wird für einen Bedarfsausweis benötigt?

Grundlage für die Erstellung des Energieausweises sind Angaben zum Heizenergieverbrauch der letzten drei Abrechnungsjahre und des Stromverbrauchs der letzten drei Jahre. Zudem werden Angaben zur Fläche des Gebäudes benötigt, Informationen zur Gebäudeart, sowie Angaben zum Gebäude-Leerstand.

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