Was ist eine Schusswaffe im Sinne des Waffengesetz?

Was ist eine Schusswaffe im Sinne des Waffengesetz?

Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.

Wer ist im Sinne des Waffengesetzes nicht geeignet?

2.36 Wer ist im Sinne des Waffengesetzes nicht zuverlässig bzw. nicht geeignet? a) Jeder, der wegen einer vorsätzlichen Straftat vor 8 Jahren zu einer Haftstrafe von 2 Jahren verurteilt wurde. b) Jeder, der aus einem anerkannten Schießsportverband ausgeschlossen wurde.

Was sind Selbstladewaffen im Sinne des Waffengesetzes?

Selbstladewaffen im Sinne des Waffengesetzes sind Schusswaffen, bei denen nach dem ersten Schuss lediglich durch abziehen weitere Schüsse aus demselben Lauf abgegeben werden können.

Welcher Gegenstand ist keine Waffe im Sinne des Waffengesetzes?

Auch Nachbildungen von Waffen, sowie Reizstoff-, Schreckschuss- und Signalwaffen werden in der näheren Erläuterung des WaffG in Anlage 1 erwähnt. Gegenstände, die keine Schusswaffen sind, jedoch als Hieb- oder Stichwaffen verwendet werden können, sind im Unterabschnitt 2 zusammengefasst.

Was ist eine Waffe laut Waffengesetz?

Den Begriff der Hieb- und Stoßwaffe definiert der Gesetzgeber in Anlage 1 als … „Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen. “

Welche Waffen und Gegenstände sind verboten laut Waffengesetz?

Laut der im Waffengesetz enthaltenen Anlage 2 zählen neben klar definierten Gegenständen wie bestimmte Messer und Waffenarten auch Munition, Sprengstoffe, sowie biologische und chemische Stoffe, die als Waffen eingesetzt werden können, zu den verbotenen Gegenständen.

Wer besitzt eine Waffe laut Waffengesetz?

§ 2 Grundsätze des Umgangs mit Waffen oder Munition, Waffenliste. (1) Der Umgang mit Waffen oder Munition ist nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. (2) Der Umgang mit Waffen oder Munition, die in der Anlage 2 (Waffenliste) Abschnitt 2 zu diesem Gesetz genannt sind, bedarf der Erlaubnis.

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