Wie wirken sich Kindererziehungszeiten auf die Pension aus?
Kindererziehungszeiten werden dabei grundsätzlich pro Kind jenem Elternteil angerechnet, welcher das Kind tatsächlich und überwiegend erzogen hat. In der Pensionsversicherung werden bis zu vier Jahre (48 Monate pro Kind, 60 Monate bei Mehrlingsgeburten) als Kindererziehungszeiten angerechnet.
Wie werden Kinder in der Pension angerechnet?
Pro Kind können 36 Monate als Kindererziehungszeit berücksichtigt werden. Wenn das Höchstruhegehalt nicht erreicht ist, beträgt der Kindererziehungszuschlag pro Monat Kindererziehungszeit derzeit 3,20 EUR (Stand 01.01
Wie werden die Kindererziehungszeiten bei der Rente angerechnet?
Ein Jahr Kindererziehung bringt fast einen Entgeltpunkt Für die Zeit der Kindererziehung werden Sie in etwa so gestellt, als hätten Sie Beiträge aufgrund des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten gezahlt. Umgerechnet bringt Ihnen ein Jahr Kindererziehungszeit ungefähr 30 Euro Rente pro Monat.
Werden erziehungszeiten auf die Pension angerechnet?
Bei Geburten vor dem 1. Januar 1992 wird nur das erste Lebensjahr eines Kindes als Kindererziehungszeit angerechnet. Die Kindererziehungszeiten gelten in der gesetzlichen Rentenversicherung als Beitragszeiten und werden auf die Wartezeiten für die Rente angerechnet.
Wie hoch ist der Kindererziehungszuschlag für Beamte?
Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Bundes erhalten nun für die vor 1992 geborenen Kinder statt bisher sechs Monaten ruhegehaltfähiger Dienstzeit einen Anspruch auf einen Kindererziehungszuschlag (KEZ) in der Höhe von 2,5, Rentenpunkten.
Wie hoch ist die Mütterrente für 3 Kinder?
Ein Entgeltpunkt entspricht aktuell 32,03 Euro (West) beziehungsweise 30,69 Euro (Ost). Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, erhält man zwei Entgeltpunkte pro Kind (ab 1.1
Was zählt zu Versicherungszeiten?
Beitragszeiten sind Zeiten einer Pflichtversicherung und einer frewilligen Versicherung. Ersatzzeiten sind z.B. Zeiten des Präsenzdienstes oder des Krankengeldbezuges. Beispiel: Für einen Anspruch auf normale Alterspension sind z.B. 180 Beitragsmonate oder 300 Versicherungsmonate erforderlich.