Bei welchem Gericht muss ein Mahnbescheid beantragt werden?
Amtsgerichte
Für das Mahnverfahren sind unabhängig vom Streitwert ausschließlich die Amtsgerichte zuständig. Der Gläubiger muss sich dabei an das Amtsgericht wenden, an dessen Ort er seinen sogenannten allgemeinen Gerichtsstand hat.
Wo wird der Mahnbescheid eingereicht?
Amtsgerichten
Unabhängig vom Streitwert werden Mahnverfahren nur von den Amtsgerichten bearbeitet. Grundsätzlich ist das Amtsgericht zuständig, bei dem der Antragsteller seinen Wohn- bzw. Gericht zuständig, in dessen Bezirk sich das Grundstück befindet.
Welches Mahngericht ist für mich zuständig?
Amtsgericht
Ausschließlich Zuständig für das Mahnverfahren ist das Amtsgericht unabhängig von der Höhe des Streitwertes. Die örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts folgt aus der Zivilprozessordnung (§ 689 Abs. 2 S. 1 ZPO) und ist das Amtsgericht bei dem der Antragsteller seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.
Wie leite ich ein Mahnverfahren ein?
Um das Verfahren zu beginnen, müssen Sie zunächst einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids stellen. Daraufhin stellt das Gericht Ihrem Schuldner einen Mahnbescheid per Post zu. Sie können den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids entweder über einen offiziellen Vordruck oder auch direkt online stellen.
Wo ist der Gerichtsstand bei Kaufvertrag?
Der Gerichtsstand ist der Ort des zuständigen Gerichts (Klageort). Nach dieser Vorschrift ist für Streitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis das Gericht des Ortes zuständig, an dem die streitige Verpflichtung zu erfüllen ist (§ 29 ZPO@, Besonderer Gerichtsstand des Erfüllungsorts).
Wann gilt ein Mahnbescheid als zugestellt?
Der Mahnbescheid gilt mit Einwurf als zugestellt. Innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung kann der bzw. die Schuldner/in gegen einen Mahnbescheid Widerspruch einlegen. Wird keine Einigung zwischen Gläubiger und Schuldner erzielt, kommt es zum Prozess.
Welches mahngericht ist für Gütersloh zuständig?
Dem Mahngericht in Gütersloh (Landkreis) ist auf Grundlage der deutschen Gewaltenteilung die Unabhängigkeit garantiert….Zentrales Mahngericht Nordrhein-Westfalen (Bezirke Hamm und Düsseldorf)
| Anschrift: | Hagener Str. 145, 58099 Hagen |
|---|---|
| Telefon: | 023319675 |
| Fax: | 02331967700 |
| E-Mail: | poststelle.zema@ag-hagen.nrw.de |