Wieso 6 Monate Probezeit?
Eine Probezeit kann zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden. Während dieser Zeit, die maximal sechs Monate dauern darf, können beide das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Probezeit bedeutet deshalb nur, dass die Kündigungsfrist verkürzt ist.
Warum Kündigung in der Probezeit?
Kündigung in der Probezeit. Während der Probezeit kann der Arbeitgeber Arbeitnehmer ohne Angabe von Gründen kündigen, da in der Probezeit der gesetzliche Kündigungsschutz noch nicht greift. Zudem ist die Kündigungsfrist in der Probezeit kürzer als in einem festen Arbeitsverhältnis.
Was ist die gesetzliche Probezeit?
sechs Monate
Die Probezeit beträgt in den allermeisten Fällen jedoch sechs Monate. Länger darf sie ohnehin nicht dauern. Laut § 622 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) darf die Probezeit eine Dauer von sechs Monaten nicht überschreiten.
Wann endet die Probezeit 6 Monate?
Die Probezeit endet im Fall einer 6-monatigen Probezeit im sechsten Monat mit dem Ablauf desjenigen Tages, der dem Tag vorhergeht, der durch seine Benennung oder seine Zahl dem Anfangstag der Frist entspricht. Beispiele: Das Arbeitsverhältnis beginnt Mittwoch, 15.01
Was bedeutet 2 Wochen Kündigungsfrist in der Probezeit?
Bei einer ordentlichen Kündigung können Arbeitnehmer und Arbeitgeber den Arbeitsvertrag innerhalb der Probezeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Die Kündigung muss weder zum 15. des Monats noch zum Ende des Monats erfolgen. Das Arbeitsverhältnis endet vielmehr genau zwei Wochen nach Zugang der Kündigung.
Wann ist eine Kündigung in der Probezeit unwirksam?
Verstößt die Kündigung gegen die gesetzlichen Regeln, ist sie unwirksam – und zwar unabhängig von der Betriebszugehörigkeit des Angestellten, also auch innerhalb der Probezeit. Die Kündigung erfolgt nicht in Schriftform (also auf Papier), sondern mündlich, per E-Mail, Fax oder SMS.
Ist eine Probezeit gesetzlich vorgeschrieben?
Eine Probezeit muss zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden. Fehlt eine solche Abrede, so ist das Arbeitsverhältnis ohne Probezeit geschlossen. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Probezeit nämlich keineswegs (außer in einem Berufsausbildungsverhältnis, siehe hierzu Punkt 2).