Wie beantrage ich eine Kontenklaerung bei der Rentenversicherung?

Wie beantrage ich eine Kontenklärung bei der Rentenversicherung?

„Jeder kann aber auch selbst aktiv werden und jederzeit einen Antrag auf Kontenklärung stellen.“ Am einfachsten und schnellsten geht das über die Online-Dienste auf der DRV-Homepage.

Wie stelle ich einen Antrag auf Kontenklärung?

Das Formular dafür können Sie dort anfordern – entweder schriftlich oder unter der kostenlosen Telefonnummer 0 800/10 00 48 00. Sie können den Antrag auch im Internet herunterladen oder gleich online ausfüllen unter www.deutsche-rentenversicherung.de (Suchbegriff „Kontenklärung“).

Was brauche ich zur Kontenklärung?

Er wird aufgefordert, selbst zu prüfen, ob er eventuell Zeiten oder Nachweise für Zeiten nachreichen muss oder kann. Als Nachweise gelten Urkunden, der Sozialversicherungsausweis der DDR oder auch die Glaubhaftmachung von Rentenzeiten, wenn Nachweise nicht mehr vorhanden sind.

Wie funktioniert eine Kontenklärung?

Ihr Rentenversicherungsträger wird bei der Kontenklärung Ihre bisher erfassten Daten prüfen und Sie auch über bestehende Lücken informieren. Bei der Klärung Ihres Versicherungskontos sind Ihnen die Mitarbeiter der Rentenver- sicherung gern behilflich. Auf Ihre Unter- stützung sind sie aber in jedem Fall ange- wiesen.

Wer macht Kontenklärung?

(Renteninformation oder Rentenauskunft). Auch im Ehescheidungsverfahren ist eine Kontenklärung notwendig. Hier wird der Rentenversicherungsträger vom Familiengericht aufgefordert, eine Auskunft über die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften für den durchzuführenden Versorgungsausgleich zu erteilen.

Welche Nachweise für Rente?

gültiger Personalausweis oder Reisepass.

  • Angaben zur Bankverbindung (IBAN/BIC; vergleiche Kontoauszug oder fragen Sie Ihre Bank)
  • Für Beamte: Ernennungsurkunde und Nachweis des Dienstherren über das aktuelle Vorliegen eines Beamtenverhältnisses.
  • Letzter Versicherungsverlauf der Rentenversicherung (sofern vorhanden)
  • Wie kann ich online mein Rentenkonto einsehen?

    Die Deutsche Rentenversicherung bietet einen neuen Service an: Versicherte können von zuhause auf ihr persönliches Rentenkonto zugreifen. Mit den Online-Diensten der Rentenversicherung können über das Internet Informationen aus dem Rentenkonto abgerufen und Leistungen beantragt werden.

    Was versteht man unter Kontenklärung?

    Ein vollständiges Versicherungskonto ist die Grundlage dafür, dass die spätere Rente in richtiger Höhe gezahlt werden kann. Eine Kontenklärung hilft dabei, die vorhandenen Daten zu prüfen und gegebenenfalls Lücken im Versicherungskonto zu schließen.

    Wann Antrag auf Kontenklärung?

    Ein Antrag auf Kontenklärung sollte daher frühzeitig gestellt werden. Wenn bis zum 43. Geburtstag noch nie eine Kontenklärung durchgeführt wurde, leitet der Rentenversicherungsträger die Kontenklärung automatisch ein.

    Wie oft Kontenklärung Rentenversicherung?

    Sobald man 43 Jahre alt ist, bekommt man von der Deutschen Rentenversicherung im Rahmen des sogenannten Kontenklärungsverfahrens einen aktuellen Versicherungsverlauf und einen Fragebogen zur Kontenklärung zugeschickt. Ab 55 erhält man dann alle drei Jahre mit der Rentenauskunft einen Versicherungsverlauf.

    Welche Unterlagen zum Rentenantrag mitbringen?

    gültiger Personalausweis oder Reisepass.

  • Angaben zur Bankverbindung (IBAN/BIC; vergleiche Kontoauszug oder fragen Sie Ihre Bank)
  • Name und Anschrift Ihrer Krankenkasse (Chipkarte sofern vorhanden)
  • Name und Anschrift Ihrer behandelnden Ärzte.
  • Name und Anschrift Ihres Arbeitgebers.
  • Beginne damit, deinen Suchbegriff oben einzugeben und drücke Enter für die Suche. Drücke ESC, um abzubrechen.

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