Warum Einsicht in Personalakte?
Jeder Arbeitnehmer hat gem. § 83 Abs. 1 Satz 1 BetrVG das Recht, in die über ihn geführten vollständigen Personalakten Einsicht zu nehmen. Das Einsichtsrecht ist abgeleitet aus dem Transparenzinteresse des Arbeitnehmers, insbesondere zur Vorbereitung eines personalaktenrechtlichen Beseitigungs- oder Korrekturanspruchs.
Wer darf die Personalakte laut Datenschutz einsehen?
Die Personalakte ist gemäß Datenschutz vertraulich zu behandeln. Sie muss ausreichend vor unbefugter Einsichtnahme gesichert sein (gemäß § 9 BDSG). Nur Personen, die in der Personalverwaltung arbeiten oder mit Personalangelegenheite betraut sind, dürfen die Akte einsehen.
Wie beantrage ich Einsicht in die Personalakte?
Dass der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber einen Anspruch auf Einsicht ist seine Personalakte hat, ergibt sich aus der Regelung von § 83 BetrVG. Er muss hierzu bei seinem Arbeitgeber die Einsicht in seine Personalakte beantragen. Normalerweise ist hierfür die Personalabteilung zuständig.
Welche Daten dürfen in die Personalakte?
Was gehört in die Personalakte?
- Bewerbungsunterlagen.
- Arbeitsvertrag.
- Abmahnungen (können nach bestimmter Zeit gelöscht werden)
- Besondere Vereinbarungen.
- Schriftwechsel.
- Angaben zur Sozialversicherung.
- Krankenkasse.
- Steuerunterlagen.
Wer hat das Recht auf Einsicht in die Personalakte?
Bei Personalakten ist das Einsichtsrecht in § 83 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt. Demnach hat der Mitarbeiter eines Unternehmens das Recht, ohne Angabe von Gründen jederzeit seine Personalakte einzusehen.
Kann ich eine Kopie meiner Personalakte verlangen?
Grundsätzlich steht dem Arbeitnehmer nur das Einsichtsrecht aus § 83 Abs. 1 BetrVG, § 26 Abs. 2 SprAuG oder aus nebenvertraglichen Ansprüchen zu. Er darf während dieser Einsichtnahme auch Kopien der Personalakte anfertigen (Herfs-Röttgen: Rechtsfragen rund um die Personalakte NZA 2013, 478, 480).
Wer darf in die Personalakte einsehen?
1. Wer darf die Personalakte einsehen? Allem voran steht dem Arbeitnehmer die uneingeschränkte Einsicht in seine Personalakte zu. Dieser Anspruch besteht auch dann, wenn es keinen Betriebsrat oder keine Betriebsratsfähigkeit des Arbeitgeberbetriebes gibt.
Wer darf Personaldossier einsehen?
Ja. Gemäss Datenschutzgesetz hat jede Person das Recht zu erfahren, welche Daten über sie gespeichert sind. Das gilt explizit auch im Arbeitsverhältnis. Sollten Sie tatsächlich die Kündigung erhalten, könnten Sie auch dann noch Auskunft über die von Ihnen vorhandenen Daten verlangen.
Was gehört nicht in eine Personalakte?
Folgende Daten sollen dort nicht erfasst sein:
- Posts aus den sozialen Medien.
- Unterlagen des Betriebsarztes, die dem Arbeitgeber nicht zugänglich sind.
- Überblick über Krankentage und Krankheitsgründe.
- Vermerk über Kandidatur für den Betriebsrat.
- Notizen über die Leistung des Arbeitnehmers.
Was muss in einer Personalakte enthalten sein?
Kurz & knapp: Personalakte Häufig weist die Personalakte folgenden Inhalt auf: Bewerbungsunterlagen, Personalfragebögen, den Arbeitsvertrag, Urlaubsanträge, Abmahnungen sowie die Kündigung.
Wer darf Bem Unterlagen einsehen?
Zugriff auf die BEM-Akte darf nur ein fest definierter, limitierter Personenkreis haben, der mit der Durchführung des BEM-Verfahrens betraut ist (sog. BEM-Team oder der BEM-Verantwortliche).
Welches Recht hat der Mitarbeiter bezüglich seiner Personalakte?
Was das Gesetz sagt. Bei Personalakten ist das Einsichtsrecht in § 83 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt. Demnach hat der Mitarbeiter eines Unternehmens das Recht, ohne Angabe von Gründen jederzeit seine Personalakte einzusehen.