Ist man über das Elterngeld krankenversichert?
Während Sie Elterngeld bekommen, bleiben Sie so krankenversichert wie bisher. Das heißt: Wenn Sie bisher gesetzlich krankenversichert waren, bleiben Sie gesetzlich krankenversichert. Wenn Sie bisher privat krankenversichert waren, bleiben Sie privat krankenversichert.
Bin ich während der Elternzeit Rentenversichert?
Mütter und Väter können während der Elternzeit vielfach nur eingeschränkt oder gar nicht arbeiten. Dies bedeutet jedoch nicht, dass keine Rentenansprüche erworben werden können. Die Beiträge zahlt der Bund und zwar unabhängig davon, ob Sie Elternzeit beanspruchen oder erwerbstätig sind.
Wer zahlt Krankenkasse wenn man arbeitslos war und dann in Elternzeit?
Erhalten Sie Arbeitslosengeld I, brauchen Sie während der Zeit, in der Sie Elterngeld bekommen, keine Beiträge zu zahlen. Beziehen Sie Arbeitslosengeld II, zahlt das Jobcenter während dieser Zeit Ihre Beiträge weiter.
Was bedeutet es freiwillig krankenversichert zu sein?
Wer in einer gesetzlichen Kasse bleibt, gilt fortan als freiwillig versichert. Versicherte zahlen ihre Beiträge dann nicht nur von ihrem Verdienst, sondern müssen auf sonstige Einkünfte ebenfalls anteilig Beiträge zahlen. Der Nachteil: Sie müssen dann meist höhere Beiträge zahlen als Pflichtversicherte.
Wo bekomme ich das Elterngeld?
Bitte wenden Sie sich an die Elterngeldstelle, die für den Wohnort Ihres Kindes zuständig ist. Welche Elterngeldstelle zuständig ist, finden Sie unter Beratung vor Ort. In einigen Bundesländern können Sie das Elterngeld auch online beantragen. Mehr dazu erfahren Sie unter Elterngeld Digital.
Was zahlt der Arbeitgeber in der Elternzeit?
Das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit ruht und somit muss der Arbeitgeber kein Gehalt zahlen. Dafür gibt es die finanzielle Unterstützung des Staates in Form von Elterngeld. Die Höhe des Elterngeldes beträgt mindestens 300 Euro monatlich.
Wer zahlt während der Elternzeit die Arbeitslosenversicherung?
Während der Elternzeit müssen Sie keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen, außer Sie arbeiten gleichzeitig sozialversicherungspflichtig in Teilzeit. Falls Sie nach Ihrer Elternzeit arbeitslos werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Arbeitslosengeld (kurz „ALG“) bekommen.