Wann kann man mit 45 Beitragsjahren in Rente gehen?
Wer 45 Jahre Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt hat, kann bereits vor Erreichen der Regelaltersgrenze abschlagsfrei in Rente gehen. Für Versicherte des Geburtsjahrgangs 1957 gilt für diese besondere Altersrente aktuell eine Altersgrenze von 63 Jahren und zehn Monaten.
Wann in Rente Jahrgang 1967 45 Beitragsjahren?
Schon bei Einführung der „Rente mit 67“ galt: Wer 45 Beitragsjahre hat, kann schon mit 65 abschlagsfrei in Rente gehen. Diese Altersgrenze für „besonders langjährig Versicherte“ ist dann 2014 gesenkt worden – aber was im Volksmund „Rente mit 63“ genannt wird, wirkt sich je nach Jahrgang unterschiedlich aus.
Kann ich mit 45 Berufsjahren abschlagsfrei in Rente gehen?
Altersrente nach 45 Jahren. Nach einer Versicherungszeit von 45 Jahren können Sie grundsätzlich früher in Rente gehen. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte wird oft noch „Rente mit 63“ genannt, weil alle vor 1953 Geborenen ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente gehen konnten.
Kann ich mit 63 in Rente gehen Jahrgang 1961?
Ab 1964 geborene Versicherte müssen Abschläge von 14,4 Prozent auf ihre Rente hinnehmen….Tabelle: Abschläge durch einen früheren Rentenbeginn.
Geburtsjahr | Regulärer Rentenbeginn | Abschlag (Prozent) bei Rente mit 63 Jahren |
---|---|---|
1961 | 66 + 6 Monate | 12,6 |
1962 | 66 + 8 Monate | 13,2 |
1963 | 66 + 10 Monate | 13,8 |
Ab 1964 | 67 | 14,4 |
Wann kann man in Rente gehen wenn man 1967 geboren ist?
Altersrente nach 35 Versicherungsjahren Alle Versicherten der Jahrgänge 1949 bis 1963 können noch vor ihrem 67. Geburtstag ohne Abschläge in Rente gehen. Das Rentenalter wird schrittweise angehoben. Für alle, die 1964 oder später geboren sind, liegt das Renteneintrittsalter auch nach 35 Beitragsjahren bei 67 Jahren.