Wer kann einen Kostenfestsetzungsantrag stellen?

Wer kann einen Kostenfestsetzungsantrag stellen?

Der Kostenfestsetzungsbeschluss ergeht nur auf Antrag der Partei, die sich durch ihren Prozessbevollmächtigten vertreten lassen kann. Der Prozessbevollmächtigte kann dabei nur im Namen seines Auftraggebers handeln, ein eigenes Antragsrecht hat er nicht.

Welche Gebühren bei Kostenfestsetzungsantrag?

Grundsätzlich ist das Kostenfestsetzungsverfahren nach § 19 BRAGO gebührenfrei, d. h. es entsteht für den Kostenfestsetzungsantrag selbst keine gesonderte Gebühr. Legt der RA gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss die Erinnerung ein, so entsteht eine 5110 ProzeagebDhr nach §f 11, 3111, 6112 BRAGO.

Wie lange dauert ein kostenfestsetzungsverfahren?

Wie lange es dauert, bis das Kostenfestsetzungsverfahren entschieden ist und der Kostenfestsetzungsbeschluss ergeht, kann nicht pauschal gesagt werden. In der Regel müssen Sie wenigstens mit vier bis sechs Wochen rechnen, aber es können ebenso gut mehrere Monate vergehen.

Was ist Kostenausgleichungsverfahren?

Das Kostenfestsetzungsverfahren ist ein Teil des Nachverfahres durch den Rechtspfleger, welches aufgrund der Kostenentscheidung in der Hauptsache durchgeführt wird. Im Rahmen dieses Kostenfestsetzungsverfahrens beziffert das Gericht den Betrag, den die eine verfahrensbeteiligte Partei der anderen zu erstatten hat.

Wann muss ein Kostenfestsetzungsantrag gestellt werden?

Beim Kostenfestsetzungsantrag ist keine Frist zu beachten, Sie können diesen also auch Jahre später noch stellen, wenn Sie möchten. Bedenken Sie bei Ihrem Kostenfestsetzungsantrag allerdings die Verjährung rechtskräftiger Ansprüche: Gemäß § 197 BGB erfolgt diese nach 30 Jahren.

Welches Gericht ist für die kostenfestsetzung zuständig?

Zuständig zur Kostenfestsetzung ist gemäß § 104 ZPO der Rechtspfleger des Gerichts des ersten Rechtszuges, auch für die in den höheren Instanzen entstandenen Kosten.

Welche Gebühr für Beschwerdeverfahren?

Für Tätigkeiten im Beschwerde- oder Erinnerungsverfahren erhält der RA eine 0,5 Verfahrensgebühr nach Nr. 3500 VV RVG. Falls der RA in einem solchen Verfahren eine Tätigkeit in einem Termin im Sinne der Vorbemerkung 3 Abs. 3 VV RVG entfaltet, erwächst ihm zusätzlich eine 0,5 Terminsgebühr nach Nr. 3513 VV RVG.

Was passiert nach dem Kostenfestsetzungsbeschluss?

Am Ende ergeht der Kostenfestsetzungsbeschluss Nach Prüfung der Kostenfestsetzungsanträge erlässt das Gericht einen so genannten Kostenfestsetzungsbeschluss (KFB). Aus diesem KFB kann der Begünstigte dann – wie aus einem Urteil – vom Gegner die Zahlung fordern und notfalls die Zwangsvollstreckung betreiben.

Ist ein Kostenfestsetzungsbeschluss vorläufig vollstreckbar?

59. Ist das Urteil, das die Kostengrundentscheidung enthält, nur gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar, so kann die Zwangsvollstreckung aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss nur betrieben werden, wenn die Sicherheitsleistung in voller Höhe hinterlegt ist.

Was macht man mit einem Kostenfestsetzungsbeschluss?

Nach Abschluss eines Verfahrens können sich gegen den Prozessgegner oder auch gegen den eigenen Mandanten Ansprüche auf Kostenerstattung ergeben. Ein gerichtlich erwirkter Kostenfestsetzungsbeschluss dient dann als vollstreckbarer Titel, mit dem bei Zahlungsverweigerung sogar Pfändungen veranlasst werden können.

Wann Kostenausgleichung und kostenfestsetzung?

Die Kostenausgleichung soll die doppelte Kostenfestsetzung ersparen. Sie wird notwendig bei teilweisem Obsiegen der Parteien und entsprechender Kostenteilung. Im Kostenfestsetzungsbeschluss wird dann nur der Überschuss, den eine Partei der anderen zu erstatten hat, festgesetzt.

Wann Kostenausgleichung?

Zwischen den Parteien muss die so genannte Kostenausgleichung durchgeführt werden, wenn das Gericht im Urteil die Kosten nach Bruchteilen (Quoten) verteilt hat, wobei man übrigens auch von einer Kostenteilung oder Quotierung spricht.

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