Wann bekommt man eine Wechselschichtzulage?
Der Anspruch auf eine Wechselschichtzulage setzt voraus, dass der/die Beschäftigte in allen Schichten des Dienstplans „rund um die Uhr“ eingesetzt wird. Ein Einsatz nur in den Spät- und Nachtschichten löst lediglich den Anspruch auf eine Schichtzulage nach § 8 VI TVöD aus.
Wie viele nachtdienste für Wechselschichtzulage?
Für die Zahlung der Wechselschichtzulage fordert § 7 Abs. 1 Satz 1 TVöD, dass Beschäftigte längstens nach Ablauf eines Monats erneut zu mindestens zwei Nachtschichten herangezogen werden. Dabei kommt es nicht auf das Ende der letzten Nachtschicht des Vormonats an.
Wann wird schichtzulage ausgezahlt?
Mit Urteil vom 28.8.1996 hatte das BAG zum früheren Tarifrecht entschieden, dass Wechselschichtzulagen nach § 33a BAT entsprechend der Fälligkeitsregel für unständige Entgeltbestandteile erst im übernächsten Kalendermonat zu zahlen seien.
Wie viel Zuschläge bei Schichtarbeit?
Wer in normaler Schichtarbeit tätig ist, bekommt eine Schichtzulage von 40 Euro im Monat. Kommt es nur ausnahmsweise zum Einsatz im Schichtbetrieb, muss ein Betrag von 0,24 Euro in der Stunde zusätzlich zum Grundlohn/-gehalt gezahlt werden.
Wie berechnet man die schichtzulage?
Die Schichtzulagen können Sie im Vorfeld berechnen.
- Nachtarbeit von 20 bis 6 Uhr: 25 % des Grundlohns.
- Nachtarbeit von 0 bis 4 Uhr: 40 % des Grundlohns.
- Sonntagsarbeit von 0 bis 24 Uhr: 50 % des Grundlohns.
- Feiertagsarbeit von 0 bis 24 Uhr: 125 % des Grundlohns.
- Arbeit am 24. Dezember (ab 14 Uhr), am 25.
- Arbeit am 31.
Wird Wechselschichtzulage versteuert?
Schichtzuschläge oder Wechselschichtzulagen sind steuer- und beitragspflichtig. Nur die Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind in bestimmten Grenzen steuer- und beitragsfrei. Der für die Zeit ab 20 Uhr gezahlte Spätarbeitszuschlag ist ein nach § 3b EStG begünstigter Zuschlag für Nachtarbeit.
Wann werden Zulagen gezahlt?
Zuschläge
| Arbeitszeit | Zuschlag |
|---|---|
| Nachtarbeit von 20 Uhr bis 6 Uhr | 25 % des Grundlohns |
| Für Nachtarbeit in der Zeit von 0 Uhr bis 4 Uhr erhöht sich der Zuschlagssatz, wenn die Nachtarbeit vor 0 Uhr aufgenommen wird | 40 % des Grundlohns |