Welcher Arbeitsvertrag ist am besten?
Befristet, aber richtig Befristete Arbeitsverträge werden immer beliebter. Der Vertrag läuft nach Ablauf der vereinbarten Frist – Zeit oder Sachgrund – einfach aus. Eine Kündigung ist nicht nötig. Ein befristetes Arbeitsverhältnis ohne Sachgrund darf maximal zwei Jahre dauern.
Wie sollte ein Arbeitsvertrag aussehen?
Nachweispflichten – Das muss im Arbeitsvertrag geregelt sein. Name und Anschrift der Vertragsparteien, Beginn und Dauerdes Arbeitsverhältnisses, ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden sind.
Auf was sollte man bei einem neuen Arbeitsvertrag achten?
Der Inhalt eines Arbeitsvertrages sollte aber unbedingt die folgenden Punkte umfassen:
- Vertragsparteien. Dies ein wichtiger Grundsatz in jedem Arbeitsvertrag.
- Beginn und Befristung des Arbeitsvertrags.
- Arbeitsinhalte und Tätigkeitsbeschreibung.
- Arbeitsort und Arbeitszeit.
- Probezeit und Urlaub.
- Gehalt.
- Kündigung.
- Krankheitsfall.
Welche Punkte stehen im Arbeitsvertrag?
Ein schriftlicher Arbeitsvertrag muss gemäß NachwG auf jeden Fall folgende Punkte enthalten: Vertragsparteien. Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses. Befristete Verträge: Dauer des Arbeitsverhältnisses.
Was gehört nicht in einen Arbeitsvertrag?
Ausschlussfristen: Fristen, innerhalb derer ein Arbeitnehmer seine Rechte geltend machen muss. Konkurrenzklausel / nachvertragliches Wettbewerbsverbot. Vertragsstrafe, z.B. Summe, die der Arbeitnehmer zahlen muss, wenn er nicht zur Arbeit antritt.
Was braucht man alles für einen neuen Arbeitsvertrag?
Was muss ein Arbeitsvertrag regeln:
- Vertragsparteien. Es muss klar sein zwischen welchen Parteien der Vertrag geschlossen wird: Namen, Anschriften und eindeutige Angabe, wer Arbeitgeber und wer Arbeitnehmer ist.
- Art der Tätigkeit.
- Arbeitszeit.
- Gehalt.
- Ausschlussfristen.
- Kündigung.
- Probezeit.
- Urlaub.