Wo überall Neugeborenes anmelden?
In der Regel erhält das Einwohnermeldeamt alle notwendigen Informationen vom Standesamt der Eltern. Allerdings gilt dies nicht für jede Stadt. Ein Anruf bei der zuständigen Behörde verschafft Ihnen Sicherheit. Sollten Sie auch einen Kinderreisepass beantragen wollen, ist der Gang zum Einwohnermeldeamt unumgänglich.
Wann Familienversicherung für Baby beantragen?
Wenn Sie einen Antrag für Ihr neugeborenes Kind stellen, ist dies erst nach der Geburt möglich, da die Familienversicherung mit dem Geburtsdatum beginnt. Bitte reichen Sie zusätzlich die Geburtsbescheinigung mit ein. Einen Antrag auf die Familienversicherung für Ihren Ehepartner können Sie jederzeit stellen.
Kann man sich beim Partner mitversichern?
Ehepartner oder Lebenspartner können in der gesetzlichen Krankenversicherung ihres Angehörigen beitragsfrei mitversichert werden.
Wo wird das Kind krankenversichert?
Sind beide Elternteile gesetzlich versichert, dann sind die Kinder im Rahmen der Familienversicherung versichert. Es besteht kraft Gesetzes (§ 10 SGB V – Familienversicherung) und muss nicht beantragt, sondern lediglich bei der Krankenkasse angezeigt und mittels eines Fragebogens geprüft werden.
Wo muss ich mein Kind überall anmelden?
Wohnsitzanmeldung. Nach der Geburt muss das Neugeborene angemeldet werden (allgemeine Meldepflicht). Die Anmeldung kann gleichzeitig mit der Anzeige der Geburt beim Standesamt des Geburtsortes erfolgen, wenn vorher (in der Regel im Krankenhaus) ein Meldezettel-Formular ausgefüllt wird.
Welche Voraussetzungen für Familienversicherung?
Voraussetzungen für die Familienversicherung Ein Elternteil, der Ehepartner oder der eingetragene Lebenspartner muss gesetzlich als Mitglied krankenversichert sein. Für Familienmitglieder, die aufgenommen werden möchten, gelten Einkommensgrenzen. Das monatliche Gesamteinkommen darf 470 Euro nicht übersteigen.
Kann man sich Familienversichern wenn man nicht verheiratet ist?
Partner, die nicht verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können sich also nicht gegenseitig familienversichern. Die Krankenkassen prüfen regelmäßig, ob die Voraussetzungen für eine Familienversicherung weiterhin erfüllt sind.
Wann kann ich meinen Partner mitversichern?
Wer selbst nicht gesetzlich krankenversichert ist, kann sich beim Partner oder der Partnerin mitversichern lassen. Voraussetzung ist ein gewöhnlicher Aufenthalt im Inland. Ob diese Mitversicherung in der Krankenversicherung kostenlos oder ein Zusatzbeitrag zu leisten ist, hängt vom jeweiligen Fall ab.