Kann man sich beim Ehepartner mitversichern?
So funktioniert die gesetzliche Krankenversicherung für Ehepartner. Sie können sich über Ihren Ehepartner mitversichern, wenn Ihr monatliches Einkommen unter 450 Euro liegt und Ihr Partner Mitglied in einer Krankenkasse ist. So haben Sie Anspruch auf alle Leistungen der GKV, ohne dafür einen eigenen Beitrag zu zahlen.
Wer hat Anspruch auf eine Familienversicherung?
Voraussetzungen für die Familienversicherung Der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt aller Beteiligten liegt in Deutschland. Ein Elternteil, der Ehepartner oder der eingetragene Lebenspartner muss gesetzlich als Mitglied krankenversichert sein.
Wie lange ist man bei den Eltern privat krankenversichert?
Befinden sich die Kinder noch in der Erstausbildung und sind noch nicht selbst verheiratet, kann sich der Versicherungsschutz über die Eltern bis maximal zum Alter von 25 Jahren verlängern. Erst ab dann brauchen Kinder einen eigenen Vertrag.
Wie kann ich meine Frau Mitversichern?
Die Ehegattin/der Ehegatte bzw. die/der eingetragen(e) Partner(in) kann mitversichert werden, sofern sie/er nicht selbst krankenversichert oder per Gesetz von der Mitversicherung ausgeschlossen ist. Ob die Mitversicherung kostenlos möglich ist oder ein Zusatzbeitrag zu bezahlen ist, hängt vom jeweiligen Fall ab.
Bin ich als Ehefrau Beihilfeberechtigt?
Sie erhalten Beihilfe, wenn Ihr Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner unterhalb der Einkommensgrenze verdient. Die Einkommensgrenzen sind in Bund und Ländern unterschiedlich geregelt, sie liegen zwischen 18.000 und 8.354 Euro jährlich. Wird Beihilfe unterjährig gewährt, steht der Bescheid unter Widerrufsvorbehalt.
Wann bin ich nicht mehr familienversichert?
Kinder können bis zum 23. Lebensjahr in der Familienversicherung mitversichert bleiben, sofern sie noch nicht selbst arbeiten. Sollten die Kinder ein Studium oder eine Berufsausbildung ohne Arbeitsentgelt aufnehmen, verlängert sich die kostenfreie Mitversicherung bis zum 25. Lebensjahr.
Wer kann mitversichert sein?
Eine Mitversicherung kommt für folgende Angehörige in Frage:
- Ehegatten und Ehegattinnen.
- eingetragene Partner und Partnerinnen.
- Lebensgefährten und Lebensgefährtinnen, egal, ob gleich- oder andersgeschlechtlich, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Wie lange bin ich bei meinen Eltern krankenversichert?