Was bedeutet Beruecksichtigungszeit wegen Kindererziehung?

Was bedeutet Berücksichtigungszeit wegen Kindererziehung?

Berücksichtigungszeit wegen Kindererziehung ist die Zeit von der Geburt bis zum 10. Lebensjahr des Kindes. Bei zeitgleicher Erziehung mehrerer Kinder dauert die Berücksichtigungszeit von der Geburt des ältesten bis zum 10. Lebensjahr des jüngsten Kindes.

Wie zählen Kindererziehungszeiten bei der Rente berücksichtigt?

Ein Jahr Kindererziehung bringt fast einen Entgeltpunkt Für die Zeit der Kindererziehung werden Sie in etwa so gestellt, als hätten Sie Beiträge aufgrund des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten gezahlt. Umgerechnet bringt Ihnen ein Jahr Kindererziehungszeit ungefähr 30 Euro Rente pro Monat.

Was gilt als erziehungszeit?

Kindererziehungszeiten sind Zeiten der Erziehung eines Kindes in den ersten drei Lebensjahren (§ 56 I SGB VI). Sie werden bei dem Elternteil berücksichtigt, dem die Erziehungszeit zuzuordnen ist, wenn die Erziehung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erfolgt ist oder einer solchen gleichsteht (§ 56 Abs. 2 SGB VI).

Wie werden Erziehungsjahre angerechnet?

Vor dem 1. Juli 2014 bekamen Mütter oder Väter, deren Kinder vor 1992 geboren sind, ein Erziehungsjahr pro Kind – also einen Entgeltpunkt auf die Rente angerechnet. Eltern, deren Kinder nach 1992 geboren sind, bekommen drei Erziehungsjahre – also drei Entgeltpunkte.

Wie wirken sich Kinderberücksichtigungszeiten auf die Rente aus?

Die Kinderberücksichtigungszeit verhindert, dass Lücken im Versicherungsverlauf des Berechtigten entstehen. Damit hilft sie auch bei der Erfüllung von Wartezeiten für Altersrenten. Sie wird auf die 35-jährige und auf die 45-jährige Wartezeit angerechnet.

Wie zählen die Kinder bei der Rente?

Wenn Sie Kinder erziehen, bekommen Sie dafür in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflicht beiträge gutgeschrieben und erhalten für diese Zeit später mehr Rente. Und für alle vor 1992 geborenen Kinder werden durch die sogenannte Mütterrente 30 Monate Kindererziehungszeiten angerechnet.

Ist die Elternzeit die erziehungszeit?

Durch die Einführung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) zum 01. Januar 2007 wurde die Erziehungszeit durch die Elternzeit abgelöst. Seitdem gibt es nach der Geburt eines Kindes auch kein Erziehungsgeld mehr, sondern das Elterngeld.

Wie viele Rentenpunkte für Kindererziehung?

Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, erhält man zwei Entgeltpunkte pro Kind (ab 1.1

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