Was ist ein Ehefähigkeitszeugnis und wo bekomme ich es?
Ausländer und Ausländerinnen, die in Deutschland heiraten möchten, brauchen auch ein Ehefähigkeitszeugnis. In diesem Zeugnis bestätigt die zuständige Heimatbehörde, dass der Eheschließung kein gesetzliches Ehehindernis entgegensteht. Ein Ehefähigkeitszeugnis ist sechs Monate lang gültig.
Wer kann in der Schweiz heiraten?
Nach Schweizer Recht können Sie die Ehe eingehen, wenn Sie mündig, d.h. 18jährig sind oder bei entmündigten Personen, die Einwilligung des Vormundes haben (ZGB Art. 94). Es dürfen keine Ehehindernisse (z.B. eine bereits bestehende Ehe) vorliegen. In der Schweiz müssen Ehen vor dem Zivilstandsamt geschlossen werden.
Wie bekomme ich eine Ehefähigkeitszeugnis?
Um ein Ehefähigkeitszeugnis beantragen zu können, müssen Sie persönlich oder schriftlich einen Antrag bei Ihrem zuständigen Standesamt stellen. In der Regel bekommen Sie alle nötigen Informationen und können direkt das entsprechende Formular ausfüllen, wenn Sie die Eheschließung beim Standesamt anmelden.
Wer stellt das Ehefähigkeitszeugnis aus?
Es wird dem deutschen Verlobten auf Antrag vom zuständigen deutschen Standesamt ausgestellt, wenn er dies für eine Eheschließung im Ausland benötigt. Zuständig für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt an Ihrem Wohnort.
Kann man als Ausländer in der Schweiz heiraten?
Ausländer können nur in der Schweiz heiraten, wenn sie sich rechtmäßig, d.h. mit einem gültigen Visum in der Schweiz aufhalten. Sind Sie kein Schweizer Bürger müssen Sie über ein Aufenthaltsrecht verfügen.
Kann man als Deutscher in der Schweiz heiraten?
Seit dem 1. Januar 2007 können gleichgeschlechtliche Paare in der ganzen Schweiz ihre Partnerschaft beim Zivilstandsamt eintragen lassen. Eine Partnerschaft durch im Ausland wohnhafte Partner kann in der Schweiz nur geschlossen werden, wenn eine Person das Schweizer Bürgerrecht besitzt.