Was ist ein Einlagengeschaeft einfach erklaert?

Was ist ein Einlagengeschäft einfach erklärt?

Unter einem Einlagengeschäft wird ein Bankgeschäft verstanden, bei dem ein Kreditinstitut fremde Gelder als Einlagen annimmt. Im deutschen Recht ist der Begriff durch das Kreditwesengesetz (KWG) gesetzlich definiert. Das KWG enthält zudem Vorschriften über unerlaubte beziehungsweise verbotene Einlagengeschäfte.

Was versteht man unter Einlagen und Kreditgeschäfte?

wichtigste Form, in der sich Universalbanken die Mittel für ihre Kreditgeschäfte beschaffen. Sie nehmen Gelder von anderen Unternehmen und von Privatpersonen als Einlagen herein. 1 KWG Annahme fremder Gelder als Einlagen ohne Rücksicht darauf, ob Zinsen vergütet werden. …

Was ist das Kreditgeschäft?

Kreditgeschäft ist die Bezeichnung für die Bereitstellung von Gelddarlehen bzw. Geldmitteln. Das Kreditgeschäft ist ein Bankgeschäft, das im Kreditwesengesetz genau definiert ist.

Was sind Kundeneinlagen?

Bankguthaben (auch Bankeinlagen oder Depositen) ist der umgangssprachliche Sammelbegriff für Forderungen von Nichtbanken gegenüber Kreditinstituten. Es ist Buchgeld auf Bankkonten, das jederzeit in Bargeld umgewandelt oder für Geldanlagen oder den Zahlungsverkehr verwendet werden kann.

Warum ist das Kreditgeschäft für eine Bank wichtig?

Kreditgeschäft. Dadurch wird ein anderer Kernbereich ermöglicht: das Kreditgeschäft oder die Kreditvergabe. Dabei verleiht die Bank allerdings nicht das Geld, das andere Sparer eingezahlt haben. Diese Zinsen sind höher als der Zins, den sie Sparern für deren Einlagen zahlt.

Was ist ein Passivkunde?

„Passivkunden“, also diejenigen ohne 700€ Mindesteingang, müssen ab dem 19. April 2020 leider etwas mehr an Gebühren zahlen, wenn sie in Fremdwährungen bezahlen oder Geld abheben wollen. Bisher zahlt man dafür jeweils 1,75% des Umsatzes als Gebühr, diese wird Mitte April auf 2,20% erhöht – das ist schon richtig heftig.

Wie sieht der Vorgang bei einem Passivgeschäft aus?

Passivgeschäft (oder Einlagengeschäft) ist im Bankwesen ein Bankgeschäft, das in der Annahme fremder Gelder als Einlagen oder anderer unbedingt rückzahlbarer Gelder des Publikums besteht, ohne Rücksicht darauf, ob Zinsen vergütet werden; der Rückzahlungsanspruch darf nicht aus Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen …

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