Wann gilt Höfeordnung?
Das regelt die Höfeordnung Sie betrifft Betriebe ab einem Wirtschaftswert von 10.000€ oder solche, die im Grundbuch als „Höfe im Sinne der Höfeordnung“ eingetragen sind – das heißt: die allermeisten. Um die Wirtschaftlichkeit landwirtschaftlicher Betriebe zu erhalten, sieht die Höfeordnung nur einen Erben vor.
Welche Bedingungen muss eine landwirtschaftliche Besitzung erfüllen um Hof im Sinne der Höfeordnung zu sein?
Eine Besitzung, die einen Wirtschaftswert von weniger als 10.000 Euro, mindestens jedoch von 5.000 Euro hat, wird Hof, wenn der Eigentümer erklärt, daß sie Hof sein soll, und wenn der Hofvermerk im Grundbuch eingetragen wird.
Wann ist man Wirtschaftsfähig?
Nach der Legaldefinition in § 6 VII HöfeO ist derjenige wirtschaftsfähig, der nach seinen körperlichen und geistigen Fähigkeiten, nach seinen Kenntnissen und seiner Persönlichkeit in der Lage ist, den von ihm zu übernehmenden Hof selbständig ordnungsgemäß zu bewirtschaften.
Was steht in der Höfeordnung?
Das Höferecht bzw. Anerbenrecht dient dem Erhalt wirtschaftlich leistungsfähiger bäuerlicher Betriebe. Der Wesenskern der Höfeordnung liegt darin, dass es nur einen Hofnachfolger gibt (also keine Erbengemeinschaft) und dass die weichenden Erben nur eine geringe Abfindung (unter dem eigentlichen Pflichtteil) erhalten.
Wann ist der Hof kein Hof mehr?
Ist der landwirtschaftliche Betrieb vom Eigentümer stillgelegt, die Flächen langfristig verpachtet und dient auch die Hofstelle nicht mehr der Land- oder Forstwirtschaft, kann die Hofeigenschaft entfallen sein, obwohl der Hofvermerk noch im Grundbuch eingetragen ist.
Was ist die Höfeordnung?
Die gesetzliche Erbfolge im Bereich der Höfeordnung Steht der Hof Ehegatten gemeinschaftlich als Eigentümer zu, so wird im Falle des Todes eines Ehepartners der überlebende Ehegatte alleiniger Hoferbe, § 8 Abs. 1 HöfeO. Gehörte der Hof dem Erblasser allein, so bestimmt § 5 HöfeO eine Rangfolge von möglichen Hoferben.
Wer ist hoferbe?
Nun gilt es noch zu klären, wer genau den Hof übernehmen und als Hoferbe führen soll. In § 6 Absatz 1 HöfeO ist definiert, dass derjenige Hoferbe wird, der von dem verstorbenen Erblasser mit der dauerhaften Bewirtschaftung des Hofes beauftragt wurde.
Was ist ein Hofvermerk?
Der Hofvermerk ist eine Eintragung auf dem Deckblatt des Grundbuches des Hofes. Regelmäßig sind alle Grundstücke eines Hofes in einem Grundbuch bzw. auf einem Grundbuchblatt im Bestandsverzeichnis aufgelistet und auf der ersten Seite diese Hofgrundbuchblattes wird eingetragen „Hof gemäß der Höfeordnung.