Wer hat Anspruch auf sozialbestattung?

Wer hat Anspruch auf sozialbestattung?

Wer kann eine Sozialbestattung beantragen? Einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten kann nur der gesetzliche Erbe stellen. Sollte der Verstorbene jedoch testamentarisch eine von der gesetzlichen Erbfolge abweichende Regelung getroffen haben, muss der testamentarische Erbe die Kosten tragen.

Wie teuer darf eine sozialbestattung sein?

1.481 Euro
Voraussetzung einer Sozialbestattung Dieser beträgt 1.481 Euro im Höchstsatz. Für eine solche Bestattung muss von den betroffenen Personen ein Antrag beim Sozialamt gestellt werden, der individuell geprüft wird.

Was bedeutet sozialbestattung?

Eine Sozialbestattung bedeutet, dass die Kosten für eine Bestattung von dem für den Sterbeort zuständigen Sozialamt übernommen werden. Da Bestattungen selbst bei günstiger Ausführung mehrere hundert Euro kosten, gibt es Familien, die mit der Finanzierung einer Bestattung überfordert sind.

Wo beantragt man eine sozialbestattung?

Der Antrag für eine Sozialbestattung ist beim zuständigen Sozialamt zu stellen. Sofern der Verstorbene keine Sozialhilfe bezogen hat, ist das Sozialamt im jeweiligen Sterbeort zuständig.

Welche Unterlagen für sozialbestattung?

Wichtige Dokumente des Verstorbenen für eine Sozialbestattung

  • Sterbeurkunden.
  • Kopien von Sparguthaben.
  • Kontoauszüge der letzten Monate.
  • Kopien von Versicherungspolicen.
  • Aufstellung und Bewertung des Nachlasses.

Was kostet ein Armenbegräbnis?

In etwa zahlten sie 1100 bis 2400 Euro. „Ob Menschen mit geringem Einkommen ihre Angehörigen würdig beerdigen können, hängt von der Kassenlage der jeweiligen Gemeinde ab“, kritisiert Schaaf.

Wie läuft ein Sozialbegräbnis ab?

Das Sozialamt übernimmt zum einen die Friedhofsgebühren laut Friedhofssatzung, also die Kosten für den Erwerb oder die Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Grabstelle und die Gebühren für das Öffnen und Schließen des Grabes. Übernommen werden die Kosten für eine einfache anonyme Grabstelle oder ein Reihengrab.

Wann zahlt das Sozialamt die Bestattungskosten?

Die. Das Sozialamt übernimmt die erforderlichen Kosten einer Bestattung, soweit es Ihnen als gesetzlich verpflichteter Person abhängig von Ihrem Einkommen und Vermögen nicht zugemutet werden kann. Es übernimmt die Kosten für eine einfache ortsübliche Bestattung. Das gilt auch für Feuerbestattungen.

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