Woher bekomme ich die COC-Papiere für mein Fahrzeug?
Die COC-Papiere sind beim Hersteller erhältlich, wenn das Auto in der EU erworben wurde. Dafür muss eine Zulassungsbescheinigung oder eine EU-Typengenehmigung vorhanden sein. Das Zertifikat lässt sich in einer Niederlassung des Herstellers und bei den meisten Herstellern auch online beantragen.
Wie lange dauert es bis COC-Papiere da sind?
Haben Sie die Unterlagen für das Fahrzeug verloren, müssen Sie sich auch an den jeweiligen Hersteller wenden. Dort können Sie die COC-Papiere anfordern. In der Regel erhalten Sie das Dokument dann innerhalb kürzester Zeit per Post zugeschickt.
Wo beantrage ich COC-Papiere?
Beim Hersteller beantragen Wenn Sie Ihr Fahrzeug innerhalb der EU oder in Deutschland gekauft haben, können Sie sich für CoC-Papiere direkt an den Hersteller wenden. Voraussetzung dafür ist, dass eine gültige EU-Typengenehmigung oder Zulassungsbescheinigung vorliegt.
Was ist ein CoC Papier und wo gibt es das?
Das Certificate of Conformity dient der Zulassungsstelle zur Feststellung der technischen Daten, die für die Zulassung erforderlich sind. CoC bestätigt, dass das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht. Es vereinfacht die Zulassung – und zwar auch, wenn das Fahrzeug in einem anderen EU-Land angemeldet werden soll.
Haben Motorräder CoC Papiere?
CoC = Certificate of Conformity. Dieses Dokument wird auch in Deutschland für die Zulassung benötigt. Eine EU-Übereinstimmungsbescheinigung gibt es nur für Fahrzeuge, die über eine EU-Typgenehmigung verfügen. Bei SUZUKI Motorrädern ist dies frühestens seit Modelljahr 1999 der Fall.
Was ist EG übereinstimmungsbescheinigung CoC Bescheinigung?
Die Übereinstimmungsbescheinigung, auch CoC (Certificate of Conformity) genannt, ist ein Dokument, das die EU-Normen für Kraftfahrzeuge und die EG-Typgenehmigung deklariert.
Was brauche ich für ein Auto anzumelden?
Amtlicher Lichtbildausweis des Anmelders Versicherungsbestätigung Typenschein oder Einzelgenehmigung Besitznachweis (Kaufvertrag, Rechnung, Einantwortungsurkunde, etc.) Bei Fahrzeugen älter als 3 Jahre oder bei LKW & Motorrädern jährlich: Gültiges positives Prüfgutachten (keine Pflicht, aber Empfehlung!)