Woher bekomme ich meine Stellenbeschreibung?

Woher bekomme ich meine Stellenbeschreibung?

Die Stellenbeschreibung ist meist ein Teil der Stellenanzeige und findet sich auch im Arbeitsvertrag wieder. Sie enthält alle relevanten Informationen, die eine Position bei einem Arbeitgeber ausmachen.

Habe ich ein Recht auf eine Arbeitsplatzbeschreibung?

Ist eine Arbeitsplatzbeschreibung Pflicht? Ganz gleich ob im öffentlichen Dienst oder der freien Wirtschaft: Arbeitgeber sind rechtlich nicht dazu verpflichtet eine Arbeitsplatzbeschreibung zu erstellen oder diese in den Arbeitsvertrag aufzunehmen. Allerdings muss eine Charakterisierung der Stelle vorliegen.

Wie macht man eine Arbeitsplatzbeschreibung?

Folgende Angaben sollte eine Arbeitsplatzbeschreibung enthalten:

  1. Bezeichnung der Stelle.
  2. Name des Stelleninhabers.
  3. Abteilung oder Fachbereich.
  4. Vorgesetzte des Stelleninhabers.
  5. Unterstellte Mitarbeiter.
  6. Stellvertretung (Wer vertritt den Stelleninhaber?)
  7. Kompetenzen.

Habe ich einen Anspruch auf eine Stellenbeschreibung?

Für Unternehmen in Deutschland gibt es keine gesetzliche Verpflichtung zur Erstellung von ausführlichen Arbeitsplatzbeschreibungen. Doch in § 2 Absatz 1 Nr. 5 Nachweisgesetz (NachwG) steht ein Passus, der eine sog. Tätigkeitsbeschreibung verlangt.

Wann kann ich eine Stellenbeschreibung verlangen?

Anspruch des Arbeitnehmers auf Erstellung einer Stellenbeschreibung. 5 NachwG hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit. Der Anspruch kann gerichtlich durchgesetzt werden. Jedoch hat dieser Anspruch in der Praxis keine Bedeutung.

Wer ist für eine Arbeitsplatzbeschreibung zuständig?

Zu Beginn muss festgelegt werden, wer für die Erstellung der Stellenbeschreibung zuständig ist. Mögliche Stellen sind die Geschäftsleitung, Personalabteilung, Personalentwicklung, Organisationsentwicklung oder ein externer Spezialist/Berater.

Wie beschreibe ich eine Abteilung?

Eine Abteilung ist in Unternehmen oder Behörden die Zusammenfassung mehrerer Stellen, welche gemeinsame oder direkt zusammenhängende Aufgaben eines einheitlichen Arbeitsgebiets erfüllen und einer Instanz (Leitungsstelle) unterstellt sind.

Hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf eine Stellenbeschreibung?

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