FAQ

Was ist ein Unrechtstatbestand?

Was ist ein Unrechtstatbestand?

Der Tatbestand im engeren Sinne, auch Unrechtstatbestand genannt, beschreibt die Straftat abstrakt und enthält damit vertyptes Unrecht. Die Grundstruktur des Tatbestandes dürfte Ihnen schon vom Lesen einzelner Normen bekannt sein. Sie sieht wie folgt aus: „Wer x tut oder y unterlässt, wird bestraft“.

Was bedeutet Begehungsdelikt?

Ein Begehungsdelikt ist eine Straftat, die ein aktives Tun oder Unterlassen unter Strafe stellt. Die verbreitete Ansicht, dass ein Begehungsdelikt nur ein aktives Tun umfassen kann, ist zumindest mit der Einführung von amtlichen Überschriften zum 1. alle möglichen Deliktsformen sind zugleich Begehungsdelikte.

Was sind vorsätzliche Begehungsdelikte?

Die Tathandlung (Wegnahme beim Diebstahl, § 242) – Begehungsweisen (z.B.: gewaltsam beim Raub, § 249) und Tatmittel (Waffe bei § 250). d. Bei Erfolgsdelikten zusätzlich: Eintritt des Taterfolges (Tod bei § 212) und Verbindung dieses Erfolges mit der Täterhandlung (aufgrund eines Schusses etc.)

Was heißt subjektiver Tatbestand?

Anderenfalls liegt schon objektiv keine Handlung vor, die strafbar ist. Der subjektive Tatbestand bezieht sich auf das Bewusstsein des/der TäterIn während der Tat bzw. auf seine/ihre Einstellung gegenüber seiner/ihrer Handlung; daher “subjektiv” – gemeint ist die innere Haltung des Täters.

Was ist ein echtes Unterlassungsdelikt?

Als echtes Unterlassungsdelikt werden vom Gesetzgeber die unterlassene Hilfeleistung § 323 StGB sowie die Nichtanzeige geplanter Straftaten § 13 StGB angesehen.

Was sind echte und unechte Unterlassungsdelikte?

Im Strafrecht wird grundsätzlich zwischen echten und unechten Unterlassungsdelikten unterschieden. Die unechten Unterlassungsdelikte wurden somit nicht als eigene Straftatbestände in das Gesetz aufgenommen. Demgegenüber sind die echten Unterlassungsdelikte als selbstständige Straftatbestände im StGB geregelt.

Was ist ein Tatbestandsannex?

Als objektive Bedingung der Strafbarkeit (auch Tatbestandsannex) wird im deutschen Strafrecht eine Voraussetzung der Strafbarkeit bezeichnet, die zwar objektiv, also tatsächlich, erfüllt sein muss, die aber das Unrecht der Tat und die Schuld des Täters nicht mitbegründet.

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