Was versteht man unter Immissionsschutz?
Unter „Immissionsschutz“ werden sämtliche Bemühungen verstanden, die den Schutz von Menschen, Tieren, Pflanzen, des Bodens, des Wassers, der Atmosphäre sowie von Kultur- und sonstigen Sachgütern vor schädlichen Umwelteinwirkungen gewährleisten und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorbeugen sollen.
Was beinhaltet das Immissionsschutzgesetz?
Das deutsche Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), in Langform Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge gehört systematisch zum Umweltrecht und soll Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie …
Warum Immissionsschutz?
Leider können die menschlichen Sinne viele der gefährlichen Schadstoffe in unserer Luft nicht erkennen und uns deshalb auch nicht rechtzeitig warnen. Um nun die Auswirkungen dieser luftfremden Stoffe einzuschränken bzw. zu vermeiden (Immissionsschutz), bedient man sich der modernen Luftmeßtechnik.
Was sind Imissionen Umwelt?
Immission (von lateinisch immittere „hineinschicken, -senden“) bezeichnet im Umweltrecht und in der Ökologie vor allem das Einwirken von Gefahrstoffen, Lärm, Schmutz, Strahlung und weiteren Emissionen auf die Umwelt. Veraltet steht Immission auch für die Einsetzung in ein Amt.
Welche Gesetze beinhaltet das Umweltrecht?
Umweltrecht: Die Gliederung der Teilgebiete Naturschutzrecht. Bodenschutzrecht. Klimaschutzrecht. Gewässerschutzrecht.
Welche Anlagen fallen unter das BImSchG?
Anlagen, welche in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder die Allgemeinheit zu gefährden, sind genehmigungsbedürftige Anlagen. Sie bedürfen einer behördlichen Genehmigung nach Maßgabe des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG).
Was ist unter Immission nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz zu verstehen?
Nummer 2.1 Abs. 2 und Nummer 4.2 Abs. 2 Satz 3 dieses RdErl.). Schädliche Umwelteinwirkungen sind Immissionen im Sinne des Absatzes 2, die Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeiführen können.