Wann soll man zur rentenberatung?
Damit alle nötigen Unterlagen für den Rentenantrag rechtzeitig eingereicht werden können, sollte man spätestens vier Monate vor dem Ruhestand einen Termin mit der Deutschen Rentenversicherung vereinbaren. Dabei wird individuell geklärt, was noch zu tun ist, und der Berater hilft auch beim Ausfüllen des Rentenantrags.
Was kostet eine unabhängige rentenberatung?
190,00 Euro
Kosten der Erstberatung sind gegenüber Verbrauchern gesetzlich gedeckelt. Die Gebühren einer Erstberatung dürfen gegenüber Verbrauchern 190,00 Euro betragen (§ 34 Abs. 1 Satz 3 RVG). Mit Umsatzsteuer also 226,10 Euro gesamt.
Ist eine rentenberatung sinnvoll?
Eine rechtzeitige Rentenberatung kann Klarheit über den zusätzlichen Bedarf an Vorsorge über die Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung hinaus bringen und entsprechende Planungen ermöglichen.
Welche Unterlagen braucht man für rentenberatung?
gültiger Personalausweis oder Reisepass.
Wo bekomme ich eine gute rentenberatung?
Für eine erste Beratung ist dem Test zufolge die Deutsche Rentenversicherung ein sinnvoller Anlaufpunkt. Dort erhalten Versicherte laut „Finanztest“ den besten Überblick über ihre Altersvorsorge – auch wenn im Test die Beratung in einem Fall weniger überzeugte.
Wo findet man unabhängige rentenberater?
Sie geben unabhängig Auskunft und beraten auch bei Rechtsstreitigkeiten. Dabei sollten Honorare nach dem Erstgespräch frei vereinbart werden. Einen Berater finden Sie unter www.rentenberater.de.
Was muss man mitbringen zur rentenberatung?
Wer kann mir bei Rentenfragen helfen?
Bei Fragen wie diesen können sich Verbraucher an ehrenamtliche Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung wenden. Sie erteilen kostenfrei Auskünfte zu allen Fragen, die mit der Rente zusammenhängen, erklärt die Deutschen Rentenversicherung Bund.
Wann Rentenantrag stellen bei Rente mit 63?
Für Renten aus eigener Versicherung – also für Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten und Erziehungsrenten – gilt generell eine Antragsfrist von drei Monaten, sobald alle Voraussetzungen für die Rente erfüllt sind. Stellen Sie den Antrag später, kann die Rente in der Regel erst ab dem Antragsmonat beginnen.