Welche Rechtsakte gibt es in der EU?
Rechtsakte der EU sind: Verordnungen, Richtlinien, Beschlüsse, Empfehlungen und Stellungnahmen (Artikel 288 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union). Verordnungen sind in allen ihren Teilen verbindlich und gelten unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Wie kommt ein Rechtsakt in der EU zustande?
Seit dem Vertrag von Lissabon sind das Europäische Parlament (EP) und der EU -Ministerrat gleichberechtigte Gesetzgeber der Union. Beide Gremien müssen einem Entwurf zustimmen, damit das Gesetz verabschiedet werden kann. Dieser Prozess heißt ordentliches Gesetzgebungsverfahren.
Welche Arten von Vorschriften gibt es?
Verordnungen, Richtlinien und sonstige Rechtsakte
- Verordnungen. Eine Verordnung ist ein verbindlicher Rechtsakt, den alle EU-Länder in vollem Umfang umsetzen müssen.
- Richtlinien. Eine Richtlinie ist ein Rechtsakt, in dem ein von allen EU-Ländern zu erreichendes Ziel festgelegt wird.
- Beschlüsse.
- Empfehlungen.
Was ist das Primärrecht der EU?
Das Primärrecht ist das ranghöchste Recht der (EU). Es stammt im Wesentlichen aus den Gründungsverträgen, insbesondere dem Vertrag von Rom (der sich im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union wiederfindet) und dem Vertrag von Maastricht (der sich im Vertrag über die Europäische Union wiederfindet).
Woher bekommt die EU ihre Gesetzgebungskompetenz?
Die Gesetzgebungskompetenzen sind zwischen der Europäischen Union (EU) und den Mitgliedstaaten aufgeteilt. Dies ergibt sich aus dem Subsidiaritätsprinzip sowie dem Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung nach Artikel 5 des Vertrags über die Europäische Union (EUV).
Was kann die EU erlassen?
In folgenden Bereichen hat die EU ausschließliche Zuständigkeit: Zollunion. Wettbewerbsregeln für den Binnenmarkt. Währungspolitik für die Länder des Euro-Raums.