Wie werden Aktien verpfändet?
c. Erfolgt die Verpfändung durch Abtretung des Herausgabeanspruches jedoch trotz Fehlens des mittelbaren Besitzes, so erfolgt eine Umdeutung der Verpfändung derart, dass das Pfandrecht an der Sache erst dann entsteht, wenn der Pfandgläubiger auch erst später den Besitz an der Sache erhält, § 1287 S. 1 BGB.
Welche Vermögenswerte eignen sich für eine Verpfändung?
Gold als Kreditsicherung Möglich ist ein sogenannter Edelmetalllombardkredit, bei dem Gold, Silber und Co. als Kreditsicherheit verpfändet werden.
Wann Verpfändung und wann Abtretung?
Durch eine Verpfändung einer Forderung erlangt der Empfänger ein Pfandrecht an der Forderung. Danach gewährt die Abtretung dem neuen Gläubiger eine weitergehende Rechtsstellung, als sie der Pfandrechtsgläubiger in den Fällen der Verpfändung oder Pfändung erlangt.
Können Aktien verpfändet werden?
Bestellung des Pfandrechts Aktien können als Rechte nach § 1273 Abs. 1 BGB Gegenstand eines Pfandrechts sein. Verbriefte Namensaktien werden nach § 1292 BGB durch Einigung und Übergabe der indossierten Aktie verpfändet. Nach überwiegender Ansicht gilt dies auch für in einer Dauerglobalurkunde verbriefte Aktien.
Wer hat Pfandrecht?
Ein Pfandrecht ist ein beschränktes dingliches Recht des Pfandgläubigers an einer Sache oder einem Recht, welches in der Regel zur Sicherung einer Forderung bestellt wird. Fällt der Gläubiger mit seinem Anspruch aus, kann er den Pfandgegenstand verwerten, um sich aus dem Erlös zu befriedigen.
Was eignet sich für eine Verpfändung?
Rechte oder Forderungen können nur verpfändet werden, soweit sie auch pfändbar sind (§ 1274 Abs. 2, § 400 BGB). Forderungen hingegen, die nicht der Zwangsvollstreckung unterliegen, sind mithin für eine Verpfändung ebenso ungeeignet wie für eine Abtretung. Dies gilt auch für Forderungen, die nicht abtretbar sind.
Welche Arten der Verpfändung gibt es?
Einteilung
- nach der Art der Bestellung. vertraglich gebundenes Pfandrecht auch Faustpfandrecht genannt.
- nach der Art seiner Verlautbarung im Rechtsverkehr. Faustpfandrecht Verlautbarung durch Besitz.
- nach der Art des verpfändeten Gegenstands. Grundpfandrecht.
- nach der Verbundenheit mit dem zu sichernden Recht.