Ist ein gutglaeubiger Eigentumserwerb an gestohlenem Geld moeglich?

Ist ein gutgläubiger Eigentumserwerb an gestohlenem Geld möglich?

ein Einbrecher oder Dieb nach dem Gesetz nicht in der Lage ist, Eigentum an den von ihm erbeuteten Sachen zu verschaffen. In diesem Fall kann der Bestohlene seine Sachen also grundsätzlich zurück erlangen. Bezüglich gestohlenen Geldes gilt dies wiederum nicht.

Unter welchen Voraussetzungen man vom Nichteigentümer Eigentum erwerben kann?

Voraussetzungen des guten Glaubens 2 BGB darauf, dass der Veräußerer Eigentümer der zu veräußernden Sache ist. Daher ist der Erwerber nicht gutgläubig, wenn er weiß, dass der Veräußerer nicht Eigentümer der Sache ist oder dies grob fahrlässig verkennt.

In welchen Fällen ist kein gutgläubiger Eigentumserwerb möglich?

Wird die Sache also beispielsweise unter einem Eigentumsvorbehalt veräußert (aufschiebende Bedingung ist die vollständige Kaufpreiszahlung), ist ein gutgläubiger Erwerb nicht mehr möglich, wenn der Erwerber zwischenzeitlich erfährt, dass der Veräußerer doch nicht Eigentümer der Sache ist.

Kann man Eigentümer einer gestohlenen Sache werden?

Gerade bei Fällen des Diebstahls haben Sie als Eigentümer Glück: Bei gestohlenen Sachen ist gem. § 935 BGB kein sogenannter gutgläubiger Erwerb möglich. Das bedeutet, egal wie oft Ihr Kleinkraftrad weiterveräußert wurde: Sie bleiben Eigentümer und können vom Besitzer Herausgabe verlangen.

Kann man vom Nichteigentümer Eigentum erwerben?

Gutgläubiger Erwerb ist aber an bestimmte gesetzliche Voraussetzungen geknüpft. Nur die vollständige Erfüllung dieser Voraussetzungen lässt die erwähnte harte Sanktion für den bisherigen Eigentümer eintreten und den gutgläubigen Erwerber Eigentum auch vom Nichteigentümer erlangen.

Wann erwirbt man gutgläubig Eigentum?

Von gutgläubigem Erwerb spricht man, wenn jemand eine Sache oder ein Recht im Widerspruch zur materiellen Rechtslage wirksam erwirbt, weil er im guten Glauben von einer anderen Rechtslage ausgegangen ist. Üblicherweise wird Eigentum derivativ (also von einem (berechtigten) Vormann) erworben.

Kann man Eigentümer von gestohlenen Sachen werden?

An gestohlenen Sachen kann kein Eigentum erworben werden (§ 935 Abs. 1 BGB). Ist die Sache dem Eigentümer gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen, scheidet der Eigentumserwerb grundsätzlich aus. Die Sache muss dem Eigentümer daher zurückgegeben werden.

Wie kann man Eigentum erwerben?

Eigentumserwerb durch Einigung: Eigentum an beweglichen Sachen wird erworben durch Einigung zwischen Erwerber und Veräußerer über den Eigentumsübergang sowie Übergabe der Sache an den Erwerber (§ 929 BGB).

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