Wie hoch darf das Einkommen sein um wohnbeihilfe zu bekommen?

Wie hoch darf das Einkommen sein um wohnbeihilfe zu bekommen?

Mit 1. Jänner wurde die Obergrenze auf netto 1.693,60 Euro angehoben. Für einen 3-Personen-Haushalt wurde die Obergrenze für die Auszahlung der vollen Wohnbeihilfe von 1.653 auf 2.157,60 Euro angehoben, für einen 4-Personen-Haushalt von 1.943 auf 2.621 Euro und für einen 5-Personen-Haushalt von 2.523 auf 3.085,60 Euro.

Wie kann ich die wohnbeihilfe berechnen?

Die Höhe der Wohnbeihilfe ergibt sich aus der Differenz zwischen dem anrechenbaren und zumutbaren Wohnungsaufwand, wobei die Obergrenze 300,00 Euro pro Monat beträgt. Als zumutbarer Wohnungsaufwand gilt das monatliche Haushaltseinkommen abzüglich des gewichteten Haushaltseinkommens.

Habe ich Anspruch auf Wohnbeihilfe?

Sie erfüllen eine der folgenden 2 Voraussetzungen in Bezug auf das Einkommen: Sie haben aktuell ein Einkommen das mindestens so hoch wie das Mindesteinkommen. Sie haben aktuell kein Einkommen, aber Sie hatten in den vergangenen 10 Jahren ein Einkommen, das mindestens so hoch wie das Mindesteinkommen war.

Wer hat Anspruch auf Mietzinsbeihilfe?

Die Förderung wird an österreichische Staatsbürger oder diesen gleichgestellten Personen (z.B. Unionsbürger), die seit mindestens 2 Jahren in der Gemeinde den Hauptwohnsitz haben, gewährt.

Bei welchem Einkommen kann ich Wohngeld beantragen?

Wie viel Einkommen darf ich haben um Wohngeld zu bekommen? Die monatliche Einkommensgrenze in Mietstufe I liegt für einen 1-Personen-Haushalt bei 961 Euro. Bei einem 2-Personen-Haushalt liegt sie bei 1.314 Euro und bei einem 3-Personen-Haushalt bei 1.605 Euro.

Wann wird die Wohnbeihilfe ausbezahlt?

Die Wohnbeihilfe wird üblicherweise monatlich im Voraus überwiesen. Wenn der Antrag bis zum 15. eines Monats eingebracht wird, wird die Beihilfe rückwirkend ab Monatsbeginn gewährt. Wer mit der Bezahlung der monatlichen Miete in Verzug geraten ist, kann trotzdem um Wohnbeihilfe ansuchen.

Wird die Wohnbeihilfe rückwirkend ausbezahlt?

Beginn und Dauer der Wohnbeihilfe: Wurde der Antrag bis zum 15. des laufenden Monats gestellt (Werktag), erfolgt die Gewährung der Beihilfe rückwirkend ab 1. des Monats dann, wenn auch der Mietvertrag mit dem Monatsersten abge- schlossen wurde.

Wer hat Recht auf wohnbeihilfe?

Mit der Wohnbeihilfe soll Menschen mit niedrigen Einkommen, insbesondere Familien mit Kindern, Studierenden und Lehrlingen, Alleinverdienerinnen und Alleinverdienern sowie Pensionistinnen und Pensionisten ein leistbares Wohnen ermöglicht werden.

Wem steht eine wohnbeihilfe zu?

Die Wohnbeihilfe kann von Familien, Alleinerziehenden, Studenten und Einzelpersonen beantragt und bezogen werden. Mit dieser Finanziellen Unterstützungen werden die Menschen spürbar entlastet. Der finanzielle Zuschuss kann sich vor allem bei Personen mit schwankendem oder geringem Einkommen lohnen.

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