Wer führt Pfändung durch?
Forderungen oder Rechte: Die Pfändung von Forderungen und anderen Vermögensrechten geschieht in der Regel durch einen vom Vollstreckungsgericht erlassenen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, im öffentlichen Recht mittels einer durch die Vollstreckungsbehörde erlassenen Pfändungsverfügung.
Was braucht man für eine Zwangsvollstreckung?
Die allgemeinen Voraussetzungen für eine Zwangsvollstreckung sind …
- Vollstreckungsklausel auf dem Titel.
- das Einverständnis des Schuldners.
- Antrag des Gläubigers.
- Zustellung des Titels vor oder mit Beginn der ZV.
- ein (zumindest vorläufig) vollstreckbarer Titel.
Wer führt Zwangsvollstreckung durch?
Die anschließende Vollstreckung führt in den meisten Fällen der Gerichtsvollzieher durch. Er ist ein selbständiges Organ der Rechtspflege. Vollstreckungsorgane können aber auch das Grundbuchamt, ein Prozess- oder ein Vollstreckungsgericht sein.
Wie kann man eine Kontopfändung aufheben lassen?
Der Schuldner kann ein Pfändungsschutzkonto einrichten, die Kontopfändung selbst jedoch nicht aufheben. Eine Aufhebung ist nur seitens des Gläubigers möglich. Dieser hat die Möglichkeit, die Kontopfändung aufzuheben oder ruhend stellen zu lassen, wenn er mit dem Schuldner eine Ratenzahlung vereinbart.
Was darf man bei Pfändung behalten?
Netto-Einkommen unter 1.260 €, keine Unterhaltspflichten: Der Schuldner darf das gesamte Einkommen behalten. Es sind 0 € pfändbar. Netto-Einkommen zwischen 1.720 € und 1.729,99 €, keine Unterhaltspflichten: Es können 327,15 € gepfändet werden.
Was kann der Gerichtsvollzieher alles pfänden?
Der Gerichtsvollzieher pfändet Gegenstände, indem er sie an sich nimmt (z. B. Geld, Schmuck, Wertpapiere) oder indem er sie zwar zunächst in der Wohnung des Schuldners belässt, sie aber mit einem Pfandsiegel, dem sogenannten „Kuckuck“, versieht. Der Gerichtsvollzieher kann auch eine „Taschenpfändung“ durchführen.