Was ist Bildcredit?

Was ist Bildcredit?

Eine Methode ist die Analyse von Fotos in Zeitschriften. Diese Information wird „Bildcredit“ oder „Fotocredit“ genannt und meist in der Form „Foto: Fotograf/​Agentur“ abgedruckt, also z.B. „Foto: Robert Kneschke/​Bildmaschine“.

Wie macht man einen Bildnachweis?

Wie ein korrekter Bildnachweis auszusehen hat, zeigt das Bild. Hier steht neben dem Dateinamen auch der Fotograf, seine Agentur sowie die Nutzungshinweise. Bildnachweise im Web müssen für das menschliche Auge erkennbar und dem Bild eindeutig zuzuordnen sein, also nicht im Alt-Text versteckt werden.

Wer hat die Bildrechte?

Was sind Bildrechte? Bildrechte sind die Rechte des Urhebers an einem Bild, also in diesem Fall die des Fotografen. Er allein darf entscheiden, was mit dem Bild passiert. Wichtig zu wissen: Das Urheberrecht kann nicht abgetreten werden, das heißt es verbleibt immer bei demjenigen, der das Werk erstellt hat.

Welche Bilder darf ich auf meiner Homepage verwenden?

Prinzipiell gilt: Urheberrechtlich geschützte Werke (dazu gehören hochkarätige Bilder genauso wie einfachste Grafiken, bestimmte Schriftzüge, Onlineartikel, usw.) dürfen nur dann verwendet werden, wenn man über die entsprechenden Nutzungsrechte verfügt.

Wie gibt man Bildquellen richtig an?

Bei der Verwendung von Bildern unter der CC-Lizenz sind folgende Angaben Pflicht:

  1. Namensnennung des Autors, wie beispielsweise „Max Mustermann“
  2. Link zur Quelle des Bildes.
  3. Nennung der CC-Lizenz sowie Link zur entsprechenden Lizenzurkunde.
  4. Bearbeitungshinweise.
  5. Titel des Werks „“

Wie gibt man Bildquellen an?

Am einfachsten ist es, wenn Sie (wie wir beim Medienkompass) die Quellenangabe in die Bildunterschrift setzen. Manchmal stört eine Bildunterschrift allerdings den optischen Eindruck. Dann können Sie die Bildquelle(n) auch gesondert am Ende des Beitrags oder im Impressum angeben.

Wie lange besteht das Urheberrecht?

(1) Bei anonymen und pseudonymen Werken erlischt das Urheberrecht siebzig Jahre nach der Veröffentlichung. Es erlischt jedoch bereits siebzig Jahre nach der Schaffung des Werkes, wenn das Werk innerhalb dieser Frist nicht veröffentlicht worden ist.

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