FAQ

Wer hat keinen Anspruch auf Kurzarbeit?

Wer hat keinen Anspruch auf Kurzarbeit?

Arbeitgeber können Kurzarbeitergeld nur für die Arbeitnehmer beantragen, die auch versicherungspflichtig in der Arbeitslosenversicherung sind. Geringfügig Beschäftigte (450-Euro-Minijobber) sind versicherungsfrei in der Arbeitslosenversicherung, für sie kann daher nach wie vor kein Kurzarbeitergeld beantragt werden.

Wer ist vom Kurzarbeitergeld ausgeschlossen?

Arbeitnehmer, die versicherungsfrei beschäftigt sind (z. B. nach Vollendung des 65. Lebensjahres), in einer geringfügigen Beschäftigung oder als Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung, haben keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld.

Wie wird Kurzarbeitergeld gezahlt?

Das Kurzarbeitergeld wird vom Arbeitgeber oder der Betriebsvertretung gezahlt. Der Zuschuss von der Agentur für Arbeit wird dann an den Arbeitgeber ausgezahlt, der diesen zusammen mit Ihrem Entgelt am Ende des Monats überweist. Grund dafür ist die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber den Arbeitnehmern.

Was ist wenn während der Kurzarbeit gekündigt wird?

Eine Kündigung ist auch während der Kurzarbeit möglich. Der Arbeitgeber muss weiterhin den Kündigungsschutz des Arbeitnehmers beachten. Soll betriebsbedingt gekündigt werden, müssen sich seit Einführung der Kurzarbeit neue Umstände ergeben haben. Nach der Kündigung erhält der Arbeitnehmer kein Kurzarbeitergeld mehr.

Was passiert wenn Kurzarbeitergeld abgelehnt wird?

Wird das KuG abgelehnt (wenn auch leider nur wegen Fristversäumnis), entfällt die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit. Die Lohnabrechnung ist nach Ablehnung durch die AA also zu korrigieren. Zusätzlich sind Lohnsteuer und Sozialabgaben abzuführen.

Haben neue Mitarbeiter Anspruch auf Kurzarbeitergeld?

Werden trotz Kurzarbeit neue Mitarbeiter eingestellt, haben diese grundsätzlich keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld, sofern deren Arbeitsvertrag nicht vor Einführung der Kurzarbeit abgeschlossen wurde. In dem Fall hätte auch der neu eingestellte Arbeitnehmer einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld.

Kann ich neue Mitarbeiter in Kurzarbeit schicken?

Grundvoraussetzung für die Anordnung von Kurzarbeit ist das Vorliegen eines „erheblichen Arbeitsausfalls“. Darüber hinaus sind einige örtliche Arbeitsagenturen der Auffassung, die Einstellung neuer Mitarbeiter während der Kurzarbeit sei grundsätzlich nur mit vorheriger Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zulässig.

Was wird bei Kurzarbeitergeld berücksichtigt?

Es beträgt 60 % oder 67 % des pauschalierten Nettoentgelts. Dabei ist unter Brutto-Sollarbeitsentgelt das Bruttoarbeitsentgelt (bis zur Beitragsbemessungsgrenze) ohne Berücksichtigung der Arbeitsausfälle und unter Brutto-Istarbeitsentgelt das durch die Arbeitsausfälle geminderte Arbeitsentgelt zu verstehen.

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