Wer haftet bei Bauarbeiten?
Während die Eigentümerin nach § 906 Abs. 2 Satz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) für die entstandenen Schäden haftet, ist das Bauunternehmen gemäß § 823 Abs. 1 BGB für den entstandenen Schaden verantwortlich.
Wer ist für die Sicherheit auf Baustellen verantwortlich?
Antwort: Durchführung und Überwachung des staatlichen Arbeitsschutzes ist Aufgabe der Bundesländer, zuständig sind je nach Bundesland die Gewerbeaufsichtsämter, Ämter für Arbeitsschutz oder die Bezirksregierungen (in Schlewig-Holstein sogar die dortige Landesunfallkasse).
Wer kontrolliert Sicherheit auf Baustellen?
Die Berufgenossenschaft Bau überwacht die Einhaltung von Vorschriften zur Arbeitssicherheit im Bauwesen. Diese sind im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und in Vorschriften wie der DGUV2. Dazu sind die Kontrolleure berechtigt, Betriebsbesichtigungen und Kontrollen auf Baustellen persönlich durchzuführen.
Wer haftet für Schäden am Bau?
Innerhalb der Gewährleistungsfrist haftet die verantwortliche Baufirma für den Bauschaden – danach muss der Eigentümer für die Reparatur aufkommen. Mit einer Baumängelrüge können Bauherren Bauschäden und -mängel reklamieren, Nachbesserungen einfordern und eine Entschädigung geltend machen.
Wer haftet bei Unfall auf der Baustelle?
„Eltern haften für ihre Kinder“ heißt es des Öfteren auf Schildern an einer Baustelle. Doch Fakt ist: Auf Baustellen haftet in erster Linie der Bauherr.
Wer haftet wenn jemand in eine Baugrube auf dem Grundstück stürzt?
Für Gefahren, die von der Baustelle ausgehen, haftet aber der Bauherr. Durch einen schlecht gesicherten Bauplatz können Dritte zu Schaden kommen oder es können Sachschäden entstehen, etwa wenn ein Gerüst auf ein Nachbargebäude stürzt, Gruben mangelhaft abgedeckt sind oder die Straße beschädigt wird.
Wer haftet bei Schaden durch Baggerarbeiten?
Grundsätzlich haften Sie als Auftraggeber der Baggerarbeiten. Die Haftung kann aber an den Baggerfahrer „übertragen“ werden, wenn dieser sich hätte vor den Arbeiten über die Leitungen erkundigen müssen.
Wer ist Adressat der baustellenverordnung?
Adressat der BaustellV ist dagegen der Bauherr. Er trägt die Verantwortung für das gesam- te Bauvorhaben. Ihm obliegt die Bestellung eines Koordinators – SiGeKo – bzw.