FAQ

Wer zahlt was im Trennungsjahr?

Wer zahlt was im Trennungsjahr?

Trennungsunterhalt. Der finanziell schwächer gestellte Ehepartner hat im Trennungsjahr Anspruch auf Trennungsunterhalt – vorausgesetzt, der andere Partner ist finanziell dazu in der Lage, ihn zu bezahlen. Bei Arbeitslosigkeit ist das zum Beispiel nicht der Fall.

Wann muss der Mann Trennungsunterhalt zahlen?

Kommt es zu einer Trennung, sind Sie zur Zahlung von Trennungsunterhalt verpflichtet. Und das ab dem Zeitpunkt der Trennung, auch wenn Sie noch in der gemeinsamen Wohnung leben. Der Anspruch richtet sich dabei nach § 1361 BGB und kann nicht rückwirkend gefordert werden.

Wann bekommt man trennungsunterhalt?

Der Anspruch auf Trennungsunterhalt besteht vom Zeitpunkt der Trennung bis zum Eintritt der Rechtskraft der Scheidung. Der Anpruch auf Trennungsunterhalt endet mit Rechtskraft der Scheidung, bei Versöhnung der Eltern oder bei längerer Trennungszeit.

Was darf ich im trennungsjahr ausgeben?

Leben Sie in der ehelichen Wohnung zusammen, ist jeder Ehegatte berechtigt, Geschäfte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie zu besorgen und dadurch den Ehepartner vertraglich mit zu verpflichten. Diese gesetzliche Regelung gilt aber nicht, wenn Sie getrennt voneinander leben (§ 1357 BGB).

Wohin nach Trennung ohne Geld?

Haben Sie nach der Trennung kein Geld für eine eigene Wohnung, sollten Sie in Betracht ziehen, Wohngeld zu beantragen. Soweit Sie allerdings Arbeitslosengeld II, Hartz IV oder Sozialhilfe beziehen, besteht kein Anspruch auf Wohngeld. Wohngeld beantragen Sie beim Wohngeldamt Ihrer Gemeinde.

Wann muss man kein trennungsunterhalt zahlen?

Wenn das Einkommen des Unterhaltspflichtigen nicht mehr höher ist als das des Unterhaltsberechtigten, fällt der Anspruchsgrund für den Trennungsunterhalt weg – dieser ist dann nicht mehr zu zahlen. Hierbei ist auch die Selbstbehaltsgrenze des Pflichtigen zu beachten, die momentan bei 1

Kann ich im Trennungsjahr Geld sparen?

Es spielt keine Rolle, dass Sie von Ihrer Frau bereits getrennt leben. Alles, was Sie beispielsweise von Ihrem Einkommen im Trennungsjahr ansparen, wird in den Zugewinnausgleich einbezogen. Das gilt so lange, bis der Scheidungsantrag zugestellt wurde. Dieses Datum ist der Stichtag für die Berechnung des Endvermögens.

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