Wann liegt eine Verkehrsgefährdung vor?
Haltende oder liegengebliebene Fahrzeuge nicht auf ausreichende Entfernung kenntlich machen, obwohl dies zur Sicherung des Verkehrs erforderlich ist. Dies betrifft beispielsweise den Einsatz von einem Warndreieck und Warnblinkanlage bei einer Panne.
Was sind körperliche Mängel?
Als geistige oder körperliche Mängel gelten etwa Anfallsleiden, altersbedingte psychofunktionale Leistungsdefizite oder auch Übermüdung. Zudem gilt als Fahruntüchtig, wer infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen.
Wann spricht man von Gefährdung?
Grundsätzlich ist von einer Gefährdung im Verkehrsrecht laut StGB zu sprechen, wenn man mit hoher Sicherheit vorhersagen kann, dass das Verhalten eines Verkehrsteilnehmers zu einem Schaden an Person oder Eigentum führen kann.
Was ist grob verkehrswidrig?
Grob verkehrswidrig ist ein nach der konkreten Sachlage besonders schwerer Verkehrsverstoß; es muss sich um eine besonders schwerwiegendes Abweichen vom normalen pflichtgemäßen Verkehrsverhalten handeln.
Wann 315c und 316?
§ 315c StGB ist ein konkretes Gefährdungsdelikt. Anders als bei § 316 StGB muss es hier also zu einer konkreten Gefährdung gekommen sein, um eine Strafbarkeit annehmen zu können. Diese liegt – wie auch bei § 316 StGB – immer bei einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von mehr als 1,1 ‰ vor (“absolute Fahruntüchtigkeit”).
Was bedeutet eine Gefährdung?
Gefährdung bedeutet das räumliche und zeitliche Zusammentreffen von Mensch und Gefahr. Schädigungen des Menschen können sowohl durch kurzfristige Einwirkungen (Unfälle), als auch durch langandauernde Einwirkungen (Berufskrankheiten, arbeitsbedingte Gesundheitsschäden) entstehen.
Was gilt als Gefährdung?
Bei einer “Gefährdung” führt das Eintreten der Gefahr aber nicht zwangläufig auch zu einem Schaden, der sich in einer Verletzung, Tod, Erkrankung, oder Funktionseinbußen darstellt. Folgt man dieser allgemeinen Definition von Gefährdung, handelt es sich dabei “lediglich” um eine potentielle Schadensquelle.