Wo stelle ich den Antrag auf Elterngeld?

Wo stelle ich den Antrag auf Elterngeld?

Auch wenn das Elterngeld vom Bund geregelt ist, hat jedes Bundesland seine eigenen Elterngeldstellen, die sich häufig in den Jugendämtern bzw. Bezirksämtern befinden. Dorthin musst du den ausgefüllten Elterngeldantrag inkl. Anlagen senden.

Wer kann mir beim Elterngeldantrag helfen?

Bei Unsicherheiten über die korrekte Berechnung hilft der zuständige Sachbearbeiter der Elterngeldstelle oder Einrichtungen wie Profamilia weiter, auch Antrags-Servicedienste die sich auf Elterngeld spezialisiert haben, können helfen.

Wo kann man sich erkundigen wegen Elternzeit?

Fragen zur Elternzeit können Sie außerdem an eine Hotline richten, die das Servicenter der Staatskanzlei im Auftrag des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen eingerichtet hat. Sie ist erreichbar unter: 0211/837-1912 und hier.

Was braucht man für Unterlagen um Elterngeld zu beantragen?

Diese Dokumente brauchst du Ausgefülltes Antragsformular (Beide Eltern müssen unterschreiben!) Original Geburtsbescheinigung des Kindes (mit Verwendungszweck Elterngeld) Kopien der Personalausweise beider Elternteile ODER. Kopie des Reisepasses mit Aufenthaltstitel und Meldebescheinigung.

Wie lange kann Elterngeld beantragt werden?

Basiselterngeld können Sie für bis zu 12 Lebensmonate bekommen. Wenn beide Partner Elterngeld beantragen und mindestens einer von Ihnen nach der Geburt weniger Einkommen hat als davor, sogar für bis zu 14 Monate. Diese 2 zusätzlichen Monate nennt man „Partnermonate“.

Was braucht man alles um Elterngeld zu beantragen?

Wie viele Gehaltsabrechnungen für Elterngeld?

Einkommensnachweise. Angestellte Väter oder verbeamtete Elternteile benötigen in der Regel die Lohnabrechnungen der letzten zwölf Monate vor dem Geburtsmonat. Angestellte Mütter müssen in der Regel die Lohnnachweise für die letzten zwölf Monate vor dem Monat vorlegen, in dem der Mutterschutz begann.

Wer ist zuständig für Elternzeit?

Der Arbeitgeber ist nach Gesetz im BEEG dazu verpflichtet, allen Arbeitnehmern die Elternzeit zu gewähren. Das bedeutet allen: Angestellten und Beschäftigten.

Wer wird über Elternzeit informiert?

Mütter müssen nichts unternehmen, da wir im Zusammenhang mit der Zahlung des Mutterschaftsgeldes automatisch geplante Elternzeiten abfragen. Von Vätern benötigen wir allerdings die Information schriftlich.

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