Wie funktioniert ein Nachtragshaushalt?
Ein Nachtragshaushalt ist insbesondere bei Mehrausgaben aufzustellen, die nicht bis zum nächsten Haushaltsgesetz zurückgestellt werden können und einen im Haushaltsgesetz für über- und außerplanmäßige Ausgaben festzulegenden Betrag überschreiten.
Wann ist eine nachtragssatzung erforderlich?
Das Haushaltsrecht Sofern Berichtigungen und Ergän- zungen vorgenommen werden müssen, ist dafür eine Nachtragssatzung erforderlich. Für den Erlass der Nachtragssatzung gilt grundsätzlich das gleiche Verfahren wie für den Erlass der Haushaltssatzung nach § 76 SächsGemO.
Was ist eine Erheblichkeitsgrenze?
So werden die Kosten, die zur Behebung des Mangels nötig würden, herangezogen, um die Erheblichkeitsgrenze zu präzisieren. Danach dürfte dann von der Erheblichkeit auszugehen sein, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Behebbarkeit des Mangels und. Kosten der Behebung übersteigen 5 % des Kaufpreises oder.
Wann ist ein Fehlbetrag erheblich?
Nach Anlage 1 Ziff. 7 GernHVO ist ein Fehlbetrag derjenige Betrag, um den unter Berücksichtigung der Haushaltsreste die Soll- ausgaben in der Haushaltsrechnung höher sind als die Soll-Einnahmen. Dieser zu erwar- tende Fehlbetrag muss „erheblich“ sein.
Kann der Haushaltsplan geändert werden?
Der Finanzminister prüft die Voranschläge nach Ihrer Vorlage durch die Ministerien und stellt den Entwurf des Haushaltsplanes auf. Im Rahmen der anschließenden Haushaltsverhandlungen können die Voranschläge im Einvernehmen mit den beteiligten Stellen geändert werden.
Was steht im Haushaltsgesetz?
Das Haushaltsgesetz legt das Volumen der Einnahmen und Ausgaben sowie der vorgesehenen Kreditaufnahme, die Verpflichtungsermächtigungen und den Höchstbetrag der Kassenverstärkungskredite fest. Der Haushaltsplan i.e.S. samt seinen Anlagen (Haushaltsplan) bildet eine Anlage zum Haushaltsgesetz.
Was bedeutet vorläufige Haushaltsführung?
Als vorläufige Haushaltsführung (oder Nothaushaltsführung) bezeichnet man im Rahmen der Staatsfinanzen die Fortsetzung der Staatstätigkeit ohne ein gültiges Haushaltsgesetz (Bund und Bundesländer) bzw. ohne eine gültige Haushaltssatzung (Gemeinden).