Welche Arbeitsstätten gibt es?
Arbeitsstätten
- Verkehrswege, Fluchtwege, Notausgänge.
- Lager-, Maschinen- und Nebenräume.
- Sanitärräume (Umkleide-, Wasch- und Toilettenräume)
- Pausen- und Bereitschaftsräume.
- Erste-Hilfe-Räume.
- Unterkünfte.
Was versteht man unter Arbeitsstätten?
Unter einer Arbeitsstätte versteht man eine Örtlichkeit auf einem umgrenzten Grundstück oder Grundstückskomplex, auf der mindestens eine Person ständig haupt- oder nebenberuflich arbeitet.
Was sind Arbeits und Betriebsstätte?
Sie umfasst einen oder mehrere Arbeitsplätze. Im Arbeitsrecht ist der Betrieb, bzw. die Betriebsstätte das entsprechende Gegenstück. Es handelt sich bei der Arbeitsstätte in der Regel um eine Einheit in einem Gebäude, auf einem Grundstück oder in einem größeren Grundstücks- oder Gebäudekomplex.
Was sagt die Arbeitsstättenverordnung aus?
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) verfolgt das Ziel, Beschäftigte in Arbeitsstätten zu schützen und zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten beizutragen. Des Weiteren dient die ArbStättV der menschengerechten Gestaltung der Arbeit.
Was sind keine Arbeitsstätten?
Arbeitsplätze wie der Gemüsestand auf dem Markt (Marktverkehr), die Losbude des Schaustellers (Reisegewerbe), auf land- und forstwirtschaftlichen Flächen sowie Transportmittel im öffentlichen Verkehr zählen nicht zu den Arbeitsstätten – mit 2 Ausnahmen: Auch hier gelten die Regelungen zum Nichtraucherschutz und …
Was fällt nach der ArbStättV alles unter den Begriff Arbeitsstätte?
Was ist eine Arbeitsstätte? Den Begriff definiert § 2 ArbStättV als “Arbeitsräume oder andere Orte in Gebäuden auf dem Gelände eines Betriebes”. Das sind beispielsweise Büroräume und Werkhallen.
Wann handelt es sich um eine Arbeitsstätte?
Arbeitsstätte ist im Arbeitsrecht und Steuerrecht jede ortsfeste und dauerhafte betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, der der Arbeitnehmer zugeordnet ist und mit einer gewissen Nachhaltigkeit, also fortdauernd und immer wieder aufsucht, nicht aber nur gelegentlich.